Am 29. Dezember 2024 wurden in Lüneburg aktuelle Daten zur Luftqualität erfasst. Die Messstation in der Zeppelinstraße überwachte dabei Feinstaub-Partikel bis PM10 pro Kubikmeter Luft. Der zulässige Grenzwert für PM10 liegt bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, wobei dieser Wert jährlich 35 Mal überschritten werden darf. Die Luftqualität wird anhand von Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon gemessen.

Die Grenzwerte für die Luftqualität sind wie folgt definiert: Bei einem Stickstoffdioxid-Gehalt über 200 μg/m³ sowie Feinstaub über 100 μg/m³ und Ozon über 240 μg/m³ wird die Luftqualität als „sehr schlecht“ bewertet. Bei Werten zwischen 101-200 μg/m³ (Stickstoffdioxid), 51-100 μg/m³ (Feinstaub) und 181-240 μg/m³ (Ozon) gilt die Qualität als „schlecht“. Ein „mäßiger“ Wert liegt bei Stickstoffdioxid zwischen 41-100 μg/m³, Feinstaub zwischen 35-50 μg/m³ und Ozon zwischen 121-180 μg/m³. Die Messung erfolgt als Stundenmittel für Stickstoffdioxid und Ozon oder als stündlich gleitendes Tagesmittel für Feinstaub.

Vorzeitige Todesfälle durch Luftverschmutzung

In der Europäischen Union sind jährlich rund 240.000 vorzeitige Todesfälle auf Feinstaub zurückzuführen. Bei schlechter Luftqualität wird empfohlen, dass empfindliche Personen körperliche Anstrengungen im Freien vermeiden. Bei „schlechter“ Luft sollten diese Personen anstrengende Tätigkeiten im Freien meiden. Bei einer Qualität, die als „mäßig“ eingestuft wird, sind kurzfristige gesundheitliche Auswirkungen unwahrscheinlich, jedoch können empfindliche Personen betroffen sein. Eine „gute“ Luftqualität bedeutet, dass keine gesundheitlich nachteiligen Wirkungen zu erwarten sind, während „sehr gute“ Bedingungen die besten Voraussetzungen für Aktivitäten im Freien bieten.

Das Silvesterfeuerwerk trägt zwar zur Erhöhung der Feinstaubwerte bei, jedoch ist die Belastung im Vergleich zur ganzjährigen Gesamtbelastung nicht signifikant. In der Silvesternacht werden schätzungsweise 1500 Tonnen Feinstaub freigesetzt, was 75% der jährlichen Menge ausmacht. Feinstaub aus Feuerwerk ist allerdings gesundheitsschädlich, da er aus winzigen, unsichtbaren Staubpartikeln besteht.

Parallel zu den aktuellen Messungen wurde auch eine mögliche Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie in der EU besprochen. Vor über 20 Jahren wurden die derzeit geltenden Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid festgelegt, wie das Umweltbundesamt informiert. Diese Grenzwerte entsprechen nicht mehr den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Luftverschmutzung. Die EU-Kommission hat daher in einer neuen Luftqualitätsrichtlinie schärfere Grenzwerte vorgeschlagen, orientiert an den aktualisierten WHO-Richtwerten von 2021.

Am 20. Februar 2024 wurde eine Einigung erzielt, die einen neuen Gesetzestext mit neuen Grenzen umfasst. Diese neuen Grenzwerte sollen ab 2030 gelten und sollen dazu beitragen, die Belastung durch Luftschadstoffe deutlich zu reduzieren, um die WHO-Richtwerte einzuhalten.