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Lokale Erinnerungen: 30 Jahre Entkriminalisierung für gleichgeschlechtliche Liebe

Die rechtliche Situation von gleichgeschlechtlicher Liebe hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich verändert. Ein Tweet des Bundesministeriums der Justiz (@bmj_bund) erinnert daran, dass gleichgeschlechtliche Liebe unter Männern noch bis vor 30 Jahren strafbar war. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden etwa 140.000 Männer aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verurteilt. Dieser rechtliche Zustand wurde durch den § 175 des Strafgesetzbuches (StGB) bis Juni 1994 gerechtfertigt.

Paragraph 175 StGB: Eine dunkle Vergangenheit

Der ursprüngliche § 175 StGB wurde bereits 1871 in das Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen und stellte „Unzucht zwischen Männern“ unter Strafe. Im Laufe der Jahre wurde dieser Paragraph mehrfach geändert und verschärft. Unter der nationalsozialistischen Herrschaft fand eine besonders drastische Verschärfung statt, die zu Massenverhaftungen und Verurteilungen führte. Gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Männern wurden auch in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin strafrechtlich verfolgt, während in der DDR bereits 1968 eine Lockerung der Gesetzgebung eintrat.

Die Abschaffung des § 175 StGB

Die endgültige Abschaffung des Paragraphen erfolgte erst im Juni 1994. Diese Gesetzesänderung war ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung und Akzeptanz für homosexuelle Menschen in Deutschland. Der Weg dorthin war lang und von zahlreichen Aktionen und Initiativen von Menschenrechtsorganisationen und Betroffenen begleitet.

Rehabilitation und Wiedergutmachung

Im Jahr 2017 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach § 175 StGB verurteilten Männer. Dadurch wurden die Urteile aufgehoben und als Unrecht anerkannt, und die Betroffenen hatten Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der deutschen Rechtsgeschichte ist ein wichtiger Schritt, um das Leid der Betroffenen anzuerkennen und Wiedergutmachung zu leisten.

Heutige Situation und Akzeptanz

Heute ist Homosexualität in Deutschland rechtlich anerkannt und gleichgeschlechtliche Paare haben das Recht auf Eheschließung und Adoption. Die gesellschaftliche Akzeptanz ist gestiegen, und gleichgeschlechtliche Liebe wird immer mehr als normaler und gleichwertiger Teil des gesellschaftlichen Lebens anerkannt. Dennoch bleibt es wichtig, sich an die vergangene Verfolgung zu erinnern und weiterhin für die Rechte und Akzeptanz von LGBTQ+-Personen einzutreten.

Der Tweet des Bundesministeriums der Justiz unterstreicht die Bedeutung dieses Wandels und erinnert uns daran, wie weit die Gesellschaft in den letzten 30 Jahren gekommen ist.

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