Seit dem November 2022 ist es in Deutschland deutlich einfacher, den Eintrag des eigenen Geschlechts zu ändern. Diese Neuerung, die durch das inkrafttretende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) erleichtert wurde, hat vielen Menschen, darunter auch Lio Titos aus Laichingen, eine echte Veränderung gebracht. Lio, der 18 Jahre alt ist, änderte seinen eingetragenen Geschlechtseintrag von weiblich zu männlich. Lio hatte schon früh das Gefühl, dass das weibliche Geschlecht nicht zu ihm passte, was sich in der Wahl männlicher Rollen und einem kurzen Haarschnitt äußerte. Seine Eltern benötigten Zeit, um seine Gefühle zu akzeptieren, standen ihm schließlich jedoch unterstützend zur Seite. Lio berichtet, dass es ihm gut gehe und er sich selbst akzeptiere, nachdem er im November 2022 offiziell seinen Namen von Leonie zu Lio geändert hat.

Im Kontext der Gesetzesänderungen berichten die Statistiken von einer stark gestiegenen Anzahl an Änderungen der Geschlechtseinträge. Im November 2022 ließen in Baden-Württemberg 641 Menschen ihre Einträge ändern, gefolgt von 305 im Dezember. Im Vergleich dazu gab es in den Monaten vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes nur 51 Fälle von Januar bis Oktober 2022. Im Jahr 2023 zählte man immerhin noch 12 Fälle im gesamten Jahr. Lio wartet zudem auf eine anstehende Brustentfernung und nimmt seit einiger Zeit männliche Hormone, um seinem Geschlechtsidentitätsgefühl gerecht zu werden.

Das Selbstbestimmungsgesetz

Das SBGG, welches am 1. November 2024 in Kraft tritt, ersetzt das aus dem Jahr 1980 stammendeTranssexuellengesetz (TSG) und ermöglicht es nun transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern – ohne gerichtliche Entscheidung oder die Einholung von Sachverständigengutachten. Laut Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird ein Rückgang der Anträge nach dem anfänglichen Anstieg erwartet.

Mit dem neuen Gesetz müssen Änderungen drei Monate vor der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden. Für Minderjährige gibt es spezielle Regelungen: Bis zum 14. Lebensjahr benötigen sie die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, während Jugendliche ab 14 Jahren die Erklärung selbst abgeben können, auch hier ist jedoch eine elterliche Zustimmung erforderlich. Wichtig ist auch, dass nach einer Änderung des Geschlechtseintrags neue Ausweisdokumente beantragt werden müssen, da die alten nicht mehr gültig sind.

Globale Perspektiven und Herausforderungen

In einem globalen Kontext zeigt sich, dass die rechtliche Anerkennung von trans* und nicht-binären Personen stark variiert. In Deutschland, wo das SBGG in Kraft tritt, ist der Fortschritt in Richtung Geschlechtsautonomie bemerkenswert. Im Vergleich zu anderen Ländern, wo oft rigide Anforderungen wie Operationen oder psychologische Gutachten nötig sind, stellt das deutsche Gesetz einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichstellung dar. So ist es mittlerweile in vielen Ländern, darunter Argentinien, Dänemark und Neuseeland, möglich, Geschlechtseinträge ohne medizinische Nachweise zu ändern, während rund 18 Länder gesetzliche Regelungen für die Selbstbestimmung von trans* Personen haben.

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) hebt hervor, dass trotz der Fortschritte gewaltige Herausforderungen bestehen. In vielen Ländern, besonders im globalen Süden, sind trans* und nicht-binäre Menschen häufig Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Der europäische Gerichtshof hat jedoch festgestellt, dass die Rechte dieser Menschen anerkannt werden müssen, was Hoffnung für eine breitere gesellschaftliche Akzeptanz und rechtliche Verbesserungen bietet.

In einem Klima anhaltender Missverständnisse und Vorurteile ist es daher enorm wichtig, Gesetze zu fördern, die die Selbstbestimmung und das Wohlbefinden aller Geschlechteridentitäten respektieren und schützen.