Die Justiz in Ungarn plant, mehrere Beschuldigte, die aus Sachsen und Thüringen stammen, wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht zu stellen. Diese Personen gehören zu einer mutmaßlichen kriminellen Vereinigung, die im Februar 2023 in Budapest Neonazis angegriffen hat. Nach intensiven Ermittlungen haben sich die Beschuldigten im Januar 2025 den deutschen Behörden gestellt, nachdem sie etwa zwei Jahre im Untergrund gelebt hatten. Die Entscheidung über eine mögliche Auslieferung an Ungarn liegt nun bei den Gerichten der Bundesländer, in denen die Betroffenen mit ihren Anwälten aufgetaucht sind. Sächsische.de berichtet, dass die Ermittlungen in Deutschland vorrangig seien und die Staatsanwaltschaft dort bereits laufende Verfahren gegen einige der Beschuldigten führt.

Besonders im Fokus steht Johann G., der bis zu seiner Festnahme als einer der meistgesuchten Linksradikalen galt. Ein Oberlandesgericht in Jena hat entschieden, dass er nicht nach Ungarn ausgeliefert wird, was auf einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Thüringen zurückgeht. Johann G. wird die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie Körperverletzungsdelikte vorgeworfen. Er war im November 2024 bei Weimar festgenommen worden und gilt als mutmaßlicher Rädelsführer im sogenannten „Antifa-Ost“-Verfahren, das Angriffe auf Neonazis in Sachsen und Thüringen umfasst. Tagesschau.de stellt fest, dass Ungarn gegen G. einen Europäischen Haftbefehl erlassen hatte, dieser jedoch nicht vollstreckt wird.

Rechtliche Stellungnahmen und Haftbedingungen

Die Eltern der Beschuldigten protestieren gegen eine mögliche Auslieferung und heben hervor, dass die Haftbedingungen in Ungarn menschenrechtswidrig seien. Dies wird durch Berichte über Maja T. untermauert, die bereits nach Ungarn überstellt wurde und sich in Isolationshaft mit mangelhaften Bedingungen, inklusive Ungeziefer und schimmligem Essen, befindet. Ihr drohen im Falle einer Verurteilung bis zu 24 Jahre Haft, während ein Geständnis die Aussicht auf eine Strafe von etwa 14 Jahren bieten könnte. Spiegel.de berichtet, dass trotz eines vorläufigen Verbots des Bundesverfassungsgerichts die Überstellung von Maja T. vollzogen wurde.

Die Fälle werfen ein kritisches Licht auf die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung und stellen die Frage nach der Fairness und den Menschenrechten in den Haftanstalten des jeweiligen Landes. In den letzten Wochen haben sich zusätzlich sieben untergetauchte Linksradikale den Behörden gestellt, darunter sechs Deutsche und ein syrischer Staatsbürger, die ebenfalls wegen der Vorfälle in Budapest gesucht werden. Diese Personen befinden sich momentan in Untersuchungshaft und könnten ebenfalls von der Justiz in Ungarn betroffen sein.