Die Frist naht: Eigentümer von Immobilien in Deutschland haben nur noch bis zum 31. März 2025 Zeit, um einen Antrag auf Grundsteuer-Teilerlass zu stellen. Diese Regelung betrifft sowohl Vermieter von Häusern als auch Wohnungen, die unter unverschuldetem Mietausfall leiden. Laut Ruhr24 können Vermieter bei stark gesunkenen Mieteinnahmen von bis zu 25% bzw. 50% der Grundsteuer profitieren, abhängig von den Umständen ihres Mietausfalls.

Im Detail erhalten Vermieter einen Teilerlass von 25%, wenn die Mieteinnahmen mehr als 50% unter der üblichen Jahresrohmiete liegen. In Fällen eines vollständigen Mietausfalls kann sogar eine Reduzierung der Grundsteuer um 50% beantragt werden. Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien können sogar einen vollständigen Erlass erhalten, wenn die Erhaltungskosten die Mieteinnahmen übersteigen. Diese Anträge müssen jedoch bei den zuständigen Steuerämtern der jeweiligen Kommunen eingereicht werden, wobei in Stadtstaaten wie Bremen, Hamburg und Berlin formlose Schreiben mit Nachweisen nötig sind.

Antragstellung bis Ende März

Vermieter sind aufgefordert, ihre Anträge bis Ende des Monats einzureichen, da die Frist nicht verlängert werden kann. Ein sehr wichtiger Aspekt ist die Notwendigkeit nachzuweisen, dass die Nutzung ihrer Immobilien eingeschränkt ist, was zum Beispiel durch einen außergewöhnlichen Mietausfall oder strukturellen Leerstand bedingt sein kann. Nach Haufe sind besondere Vorkommnisse wie die Zahlungsunfähigkeit des Mieters ebenfalls als Gründe für einen Erlass anerkannt. Vermieter sollten jedoch darauf achten, dass Leerstand aufgrund geplanter Renovierungen nicht zu einer Minderung der Grundsteuer berechtigt.

Zudem sollten Vermieter, die den Antrag stellen, darlegen, dass sie sich aktiv um eine Vermietung bemühen. Das Dokumentieren von Vermietungsversuchen, beispielsweise durch Anzeigen oder Makleraufträge, kann entscheidend sein.

Reform der Grundsteuer 2025

Ab 2025 tritt in Deutschland eine Reform in Kraft, die eine grundlegende Neuberechnung der Grundsteuer vorsieht. Diese Reform ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die alte Berechnungsgrundlage für verfassungswidrig erklärte. Die vorherige Berechnung basierte auf stark veralteten Einheitswerten, die für Westdeutschland bis ins Jahr 1964 und für Ostdeutschland bis ins Jahr 1935 zurückreichen. Die neuen Regelungen werden die aktuellen Grundstückswerte sowie die spezifischen Eigenschaften und Lagen der Gebäude berücksichtigen, was Auswirkungen auf die Höhe der Grundsteuer haben wird, die Eigentümer in Zukunft zahlen müssen.

Die Reform wird mittels eines dreistufigen Modells die Grundsteuer berechnen, bestehend aus der Ermittlung des Grundstückswerts, einer gesenkten Steuermesszahl und dem lokalen Hebesatz. Es ist zu erwarten, dass die Grundsteuern in gefragten Lagen steigen, während sie in ländlichen Gebieten sinken könnten, was zu unterschiedlichen Ergebnissen für verschiedene Eigentümer führt. Es ist ratsam für Hauseigentümer, ihre Grundsteuerbescheide zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen, sollten sich darin Fehler finden.

Vermieter sollten darüber hinaus weiterhin darauf achten, dass die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden kann, sofern dies im Mietvertrag geregelt ist. Beide, die Fristen für den Teilerlass und die bevorstehende Reform, führen zu einem hohen Informationsbedarf für die betroffenen Eigentümer.

Zusammenfassend sollten Eigentümer von Immobilien die kommenden Wochen nutzen, um ihre Situation zu prüfen und die notwendigen Schritte zu unternehmen, bevor die Frist für die Anträge abläuft. Informationen zur Grundsteuerreform können ebenfalls dabei helfen, die finanziellen Auswirkungen in der Zukunft besser einzuschätzen.

Für weitere Details über die Grundsteuerreform können Interessierte die umfassenden Informationen auf LPE Immobilien einsehen.