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Lebensversicherungen in der Krise: Pflichtbeiträge trotz Kürzungen!

Lebensversicherte aufgepasst! Ein dramatisches Gesetz sorgt dafür, dass insolvente Anbieter die Zahlungen an ihre Kunden drastisch kürzen können! Laut § 314 VAG sind Versicherte verpflichtet, weiter Beiträge zu zahlen, auch wenn ihre Verträge bei pleite gegangenen Gesellschaften drastisch gekürzt oder gar ganz ausbleiben können. Diese alarmierende Regelung betrifft zahlreiche Versicherte, insbesondere nach der Insolvenz der FWU Lebensversicherung in Luxemburg, wo aktuellen Berichten zufolge alle Auszahlungen untersagt wurden.

Die Konsequenzen könnten verheerend sein: Ohne ein tragfähiges Finanzierungskonzept drohen betroffenen Kunden enorme Verluste. In Deutschland gibt es bereits eine ähnliche Geschichte: Die Mannheimer Lebensversicherung war 2003 pleite, wodurch vielen Kunden die Gelder entzogen wurden. Auch jetzt müssen Versicherte, selbst bei finanziellen Engpässen, wie etwa zur Tilgung von Hypotheken, weiter in ihren Verträgen verharren, während die BaFin im Falle einer Pleite die Kontrolle übernehmen könnte und alle Zahlungen einstellen darf. Die kritischen Hintergründe und Details dazu erläutert das Informationsportal Vertragshilfe24.de, das umfassend über die Risiken aufklärt. Weitere Informationen sind im Artikel von www.presseportal.de nachzulesen.

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presseportal.de