Am 2. März 2025 kam es zu einem gefährlichen Vorfall auf der S-Bahn zwischen Erding und Altenerding. Die Münchner Bundespolizei erwischte dabei drei Jugendliche und junge Erwachsene, die unerlaubt auf einer S-Bahn-Kupplung surfend sich in Lebensgefahr begaben. Die jugendlichen Surfer waren zwei 17-Jährige aus Spanien und den Niederlanden sowie ein 21-Jähriger aus Deutschland.

Der Vorfall ereignete sich gegen 15:45 Uhr. Ein aufmerksamer Reisender bemerkte die riskante Aktion und alarmierte die Polizei. Diese konnte die Jugendlichen später am Bahnhof Erding antreffen und leitete sofort Ermittlungen wegen verbotswidrigen Verhaltens auf dem Bahngebiet ein. Zudem wurden die Erziehungsberechtigten der Jugendlichen informiert, und Gefährderansprachen fanden statt.

Beeinträchtigung des S-Bahn-Betriebs

Aufgrund der gefährlichen Situation veränderte die Bundespolizei die Vorgehensweise im S-Bahn-Betrieb. Die Züge fuhren auf Sicht, um das Risiko möglicher Unfälle zu minimieren, was jedoch zu leichten Verzögerungen im Fahrplan führte. Glücklicherweise hatte der Triebfahrzeugführer von der Aktion nichts mitbekommen, sodass keine Schnellbremsung des betroffenen Zuges notwendig war.

Die Bundespolizei unterstreicht die Gefahren des Bahn Surfens und warnt eindringlich vor diesem riskanten Verhalten. Derartige Aktionen können nicht nur für die Ausführenden, sondern auch für andere Reisende gefährlich sein. Sie übernehmen polizeiliche Aufgaben auf Bahnanlagen und setzen sich für die Sicherheit der Bahnnutzer ein. Ihre Tätigkeiten umfassen die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auf Bahnhöfen und Gleisanlagen, die Bekämpfung von Vandalismus sowie Maßnahmen gegen gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr.

Aufklärung und Prävention

Die Bundespolizei betont die Wichtigkeit von Präventionsmaßnahmen, um Jugendlichen die Gefahren des Bahn Surfens vor Augen zu führen. In Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und anderen Institutionen soll eine Sensibilisierung für die Risiken solcher Handlungen erreicht werden. Die fahrlässige Gefährdung anderer und sich selbst muss stets im Fokus stehen.

Für mehr Informationen zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundespolizei auf Bahnanlagen im gesamten Bundesgebiet, die ein Streckennetz von etwa 33.400 Kilometern umfasst, werfen Sie einen Blick auf die Bundespolizei-Webseite.

Details zu diesem Vorfall und dessen Hintergründen finden Sie bei tz.de und Nachrichten München.