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Länder fordern Auslagerung von Asylverfahren – Einigung auf Transit- und Drittstaaten-Lösung

Neues Modell für Asylverfahren gefordert

Berlin (dpa) – Die Diskussion über die Neuordnung von Asylverfahren in Deutschland hat in den letzten Wochen Fahrt aufgenommen. Die Bundesländer haben gemeinsam die Bundesregierung aufgefordert, konkrete Modelle zur Auslagerung von Asylverfahren in Transit– und Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union zu erarbeiten. Dieser Schritt wurde vor einem Treffen mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) beschlossen.

Der Vorschlag stößt jedoch auf verschiedene Reaktionen. Während die Union optimistisch ist, dass diese Regelung die irreguläre Einwanderung deutlich reduzieren könnte, zeigen sich die Vertreter der SPD-Seite skeptisch. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil äußerte, dass er nicht glaube, dass dies eine Lösung für die strukturellen Probleme des Landes darstelle. Ähnlich äußerte sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser und betonte, dass eine Drittstaaten-Regelung alleine nicht die Migrationslage grundlegend verändern würde.

Die Diskussion über Asylverfahren in Transit- und Drittstaaten wurde durch ein Abkommen zwischen Italien und Albanien angeregt. Italien hat bereits ein solches Modell für Bootsflüchtlinge vereinbart, die im Mittelmeer aufgegriffen werden. Italien dient der Union somit als Orientierungspunkt für die Entwicklung eines ähnlichen Ansatzes in Deutschland. Es bleibt jedoch die Frage offen, mit welchem Land eine solche Kooperation möglich wäre.

Kritische Stimmen zu den neuen Vorschlägen

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), äußerte sich skeptisch über die Durchführbarkeit von Asylverfahren in Drittstaaten. Er betonte, dass dies ein komplexes Projekt sei, das rechtlich schwer umzusetzen wäre. Trotzdem sei er offen für Diskussionen und mögliche Lösungen.

Ein weiterer Vorschlag, der bei den Diskussionen aufkam, war die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber. Die Länder einigten sich darauf, dass Bargeldauszahlungen auf 50 Euro pro Monat begrenzt werden sollten. Diese Maßnahme soll unter anderem Geldzahlungen an Schleuser oder Familien in den Heimatländern verhindern und den Anreiz für illegale Migration verringern. Die Bezahlkarte wird voraussichtlich im Sommer eingeführt, nachdem der Dienstleister ausgewählt wurde.

Die Diskussion um die Neuordnung von Asylverfahren und die Einführung der Bezahlkarte zeigen, dass die Themen Migration und Asyl weiterhin im Fokus der politischen Agenda stehen. Die Bundesregierung wird nun aufgefordert, konkrete Modelle zu entwickeln und die erforderlichen Änderungen in der EU-Regulierung sowie im nationalen Asylrecht vorzunehmen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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