Das geplante Ausreisezentrum auf der Oderinsel in Küstrin-Kietz, Brandenburg, wird nicht verwirklicht. Innenministerin Katrin Lange (SPD) gab am Donnerstag diese Entscheidung bekannt und äußerte klare Bedenken bezüglich des Standorts, der nach ihrer Meinung als „schlicht ungeeignet“ für ein solches Zentrum erachtet wird. Lange besuchte die Oderinsel und beriet sich mit dem Landrat Gernot Schmidt (SPD), bevor sie zu diesem Urteil kam. Diese Entscheidung war von den Skepsisäußerungen Langes gegenüber den ursprünglichen Plänen ihres Vorgängers Michael Stübgen (CDU) geprägt, die damals eine Unterbringung von 200 bis 250 abgelehnten Asylbewerbern in einstöckigen Wohncontainern vorsehen sollten.
Die Skepsis war bereits zuvor in der Öffentlichkeit spürbar, denn es gab Proteste gegen die Einrichtung des Ausreisezentrums. Kritiker, darunter eine Bürgerinitiative sowie die AfD, bezeichneten die Pläne als menschenfeindliches Abschottungssystem. Stattdessen kündigte Lange an, einen alternativen Standort für Ausreisezentren in Brandenburg zu finden. Diese Maßnahme könnte möglicherweise auf die steigenden Proteste und die negative öffentliche Stimmung reagieren.
Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt
Zusätzlich zur Absage des Ausreisezentrums wurde ein weiteres Projekt in Eisenhüttenstadt bekannt gegeben: der Aufbau eines „Dublin-Zentrums“. Dieses Zentrum soll dazu dienen, Asylsuchende effizient in die entsprechenden EU-Staaten zu überstellen. Eisenhüttenstadt hat bereits Erfahrung in der Unterbringung von Asylbewerbern, da sich dort eine Erstaufnahmeeinrichtung befindet. Die genauen Pläne für das Dublin-Zentrum sollen in der nächsten Woche von Innenministerin Nancy Faeser und Katrin Lange vorgestellt werden.
Im Rahmen des Dublin-Verfahrens wird überprüft, welches EU-Land für einen Asylbewerber zuständig ist. Die Statistik zeigt, dass Deutschland im Jahr 2024 insgesamt 20.084 Personen abgeschoben hat, was einen Anstieg von 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Unter diesen Abschiebungen fanden 5.827 Dublin-Überstellungen statt, wobei die meisten dieser Transfers nach Österreich, Frankreich und Spanien führten. Afghanen bildeten die größte Gruppe unter den Dublin-Überstellungen.
Hintergrund zur Dublin-Regelung
Das Dublin-Abkommen regelt die Verantwortung für Asylbewerber in der EU. Asylbewerber müssen in dem EU-Land einen Antrag stellen, in dem sie zuerst die EU betreten haben. Diese Regelung gerät jedoch häufig in die Kritik, da vor allem einige Länder, wie Italien, vor unbegründet hohen Anforderungen bei Rücknahmeverfahren zurückschrecken. Über das gesamte Jahr 2024 erhielten die deutschen Behörden lediglich von drei Dublin-Fällen eine Zustimmung zur Rücknahme aus Italien.
Die Schwierigkeiten bei der Durchführung der Dublin-Überstellungen haben auch in Deutschland zugenommen. So konnten im Jahr 2023 von 74.622 beantragten Überstellungen nur 5.053 realisiert werden. Auch im Jahr 2024 blieb diese Zahl mit lediglich 5.827 Überstellungen niedrig, während 74.583 Anträge gestellt wurden. Diese Situation stellt eine Herausforderung für die Effizienz der deutschen Migrationspolitik dar.
Insgesamt zeigt sich, dass die politischen Entwicklungen in Brandenburg und die Herausforderungen im Dublin-Verfahren eng miteinander verknüpft sind. Beide Themen werfen grundlegende Fragen auf, wie Deutschland die Anforderungen an Asylbewerber und die jeweiligen Rückführungen an andere EU-Staaten gestalten will. Diese Aspekte werden in den kommenden Wochen und Monaten von entscheidender Bedeutung sein, um eine faire und menschenwürdige Behandlung von Asylsuchenden zu gewährleisten.