Künstliche Intelligenz (KI) findet zunehmend Anwendung in Schwimmbädern, wo sie zur Überwachung von Badegästen einge setzt wird. Diese Technologie hat das Ziel, im Notfall wertvolle Sekunden zu gewinnen. Bademeister setzen Kameras ein, die die Anzahl der Menschen im Becken sowie ihre Bewegungsabläufe registrieren, um Ertrinkungsunfälle frühzeitig zu erkennen. Laut ZVW wird bereits im Panorama-Bad in Freudenstadt seit Sommer 2023 ein solches System verwendet, das zur Erkennung gefährlicher Situationen beiträgt.

Die Einführung dieser Technologie wirft jedoch auch erhebliche Datenschutzfragen auf. Tobias Keber, der Datenschutzbeauftragte, fordert eine klare Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Bilddaten in Schwimmbädern. Oft nutzen die Bäder Standardsoftware und unterschätzen die rechtlichen Anforderungen, was die Notwendigkeit unterstreicht, dass der Gesetzgeber moderne Rahmenbedingungen schafft. Aktuelle Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes gelten als unzureichend. Zudem besteht die Befürchtung, dass Besuchende nicht ungestört im Schwimmbad bleiben können, da die Kameras potenziell Aufnahmen erstellen könnten.

Technologie und Sicherheit

KI-gestützte Ertrinkenden-Erkennungssysteme sind nicht nur in Freudenstadt, sondern auch in Wiesbaden im Einsatz. Diese Systeme analysieren Live-Bilder vom Schwimmbecken mithilfe fortschrittlicher Bildanalyse und Mustererkennung. Sie erkennen typische Muster, die auf eine Ertrinkungssituation hinweisen, wie regungslose oder absinkende Personen. Bei Erfassung einer Gefahrensituation sendet das System sofort ein Alarmsignal an die Smartwatch der Schwimmaufsicht. Im Jahr 2022 ertranken in Deutschland 378 Menschen, davon acht in Schwimmbädern. Daher ist die schnelle Reaktion auf solche Notfälle unerlässlich.

Die Verwendung von KI in diesen Anwendungen erfordert allerdings eine präzise Programmierung der Algorithmen, die durch Rückmeldungen des Schwimmaufsichtpersonals optimiert werden muss. Des Weiteren haben die Badbetreiber die Pflicht, die Badegäste über die Überwachung und Datenverarbeitung zu informieren. Das geht Hand in Hand mit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die beim Einsatz von Videoüberwachung in öffentlichen Räumen relevant ist.

Rechtliche Implikationen

Die Auswirkungen der KI-Einführung auf die Datenschutzrechte der Schwimmbadbesucher sind signifikant. Die Bildaufnahmen werden als personenbezogene Daten betrachtet und unterliegen mithin den Vorgaben der DSGVO, insbesondere wenn Personen erkennbar sind. Um die Nutzung solcher Systeme zu legitimieren, könnten Schwimmbadbetreiber auf das berechtigte Interesse verweisen, die Sicherheit der Badegäste zu gewährleisten. Allerdings muss die Notwendigkeit der Maßnahmen gut dokumentiert werden, und alternative Sicherheitsvorkehrungen sollten ebenfalls in Betracht gezogen werden.

Zusätzlich könnte ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich sein, besonders wenn Anbieter Zugriff auf die gesammelten Daten erhalten. Eine umfassende Datenschutz-Folgenabschätzung könnte ebenfalls notwendig sein, um die Datenverarbeitung zu bewerten. Der datenschutzrechtliche Rahmen in Baden-Württemberg gilt hierbei als ein zentraler Punkt, der im entsprechenden Dokument näher erläutert wird.

Insgesamt zeigt sich, dass der Einsatz von KI in Schwimmbädern Chancen zur Verbesserung der Sicherheit bieten kann, jedoch auch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich bringt, die gelöst werden müssen.