Am Dienstag, dem 16. März 2025, wird der alte Bundestag zusammentreten, um eine grundlegende Änderung des Grundgesetzes zu erörtern. Diese Veränderung zielt darauf ab, Investitionen sowie Verteidigungsausgaben in Höhe von Hunderten Milliarden Euro zu ermöglichen. Laut Süddeutsche Zeitung wird für die angestrebte Änderung eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag benötigt, jedoch ist deren Sicherstellung ungewiss. Insbesondere die Meinungen innerhalb der CDU/CSU-Fraktion sind gespalten, was die Zustimmung zu diesem Reformvorhaben betrifft.
Der ehemalige CDU-Generalsekretär Mario Czaja hat bereits angekündigt, dass er der Grundgesetzänderung nicht zustimmen kann. Er bezeichnete die Maßnahme als „nicht generationengerecht“ und kritisierte die Begründungen als „nicht redlich“. Czaja äußerte seine Bedenken, dass die CDU einst eine starke Ablehnung der Lockerung der Schuldenbremse propagiert habe und nun eine so grundlegende Änderung nach der Wahl anstrebe. Dies könnte, so Czaja, das Vertrauen in die demokratische Mitte gefährden. Er hat festgestellt, dass viele Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion mit „großen Bauchschmerzen“ zur Abstimmung gehen werden.
Kontroverse über das Finanzpaket
Zusätzlich haben auch andere Abgeordnete, wie der scheidende CDU-Abgeordnete Jens Koeppen, ihre Skepsis zur geplanten Abstimmung geäußert. Koeppen kündigte an, dem Votum fernzubleiben, da er der Meinung ist, die Mitglieder des alten Bundestags seien nicht legitimiert, solch weitreichende Entscheidungen zu treffen. Hinter diesen kritischen Stimmen steht ein breites Spektrum an Bedenken, das sich über die gesamte politische Landschaft zieht.
Die angestrebten Änderungen im Grundgesetz sind das Ergebnis von Sondierungen zwischen der CDU/CSU und der SPD. Ein zentraler Punkt ist die Ausnahmeregelung für Verteidigungsausgaben, die ab einer bestimmten Höhe von den Vorgaben der Schuldenbremse ausgenommen werden sollen. Darüber hinaus soll ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen eingerichtet werden, wie aus den Dokumenten des Bundestages hervorgeht. Diese Pläne wurden in erster Lesung am 13. März 2025 diskutiert. Laut Bundestag wird das Sondervermögen eine Laufzeit von zehn Jahren haben.
Reaktionen und Kritiken
Die Vorschläge zur Grundgesetzänderung haben bereits Widerspruch hervorgerufen. Kritiker von Parteien wie der AfD, Die Linke und anderen fordern mehr Transparenz und befürchten, dass die geplanten Änderungen als Vorwand für eine massive Aufrüstung dienen könnten. Einige Abgeordnete, darunter die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel, sprechen von einem „angreifenden Verhalten“ gegen die Verfassung, während die Linke die Schritte als „Blankoscheck für Aufrüstung“ bezeichnet.
Bei den bevorstehenden Abstimmungen steht viel auf dem Spiel, denn die Fraktionen müssen eine Einigung finden, um eine grundlegende Veränderung der Sicherheitsarchitektur in Deutschland zu ermöglichen. Deutlich wird, dass sowohl die CDU/CSU als auch die SPD diese Reform als notwendig für die zukünftige Sicherheitsstrategie ansehen, wie der SPD-Fraktionsvorsitzende Lars Klingbeil und CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender Friedrich Merz argumentieren.
Der Druck, eine Einigung zu erzielen und den neuen Finanzierungsrahmen vor der Konstituierung des neuen Bundestages am 25. März 2025 zu verabschieden, wird größer. Die politischen Verhandlungen werden dabei zu einer echten Bewährungsprobe für die Koalition und deren Geschlossenheit.