In Baden-Württemberg gibt es kontroverse Pläne, die Asylbewerber bei ihrer Ankunft in der Landeserstaufnahmeeinrichtung überprüfen und von ihnen Geld sowie Wertsachen, inklusive Schmuck, abnehmen zu lassen. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, einen Teil der Kosten des Asylverfahrens zu decken. Diese Vorgehensweise wird jedoch von mehreren Organisationen als problematisch angesehen. Der baden-württembergische Flüchtlingsrat hat diese Praxis als gesetzlich vorgesehen, sieht sie jedoch als potenzielle Schikane für die betroffenen Asylsuchenden an, die häufig kaum mehr als ihre Kleidung bei sich haben, wie Anja Bartel, Co-Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates, betont.
Die systematische Durchsuchung und das Abnehmen persönlicher Gegenstände könnte bei den Asylsuchenden als Willkür wahrgenommen werden, was das ohnehin kritische Gefühl der Willkommenskultur in Deutschland negativ beeinflussen könnte. Die Regelung zur Abnahme von Vermögen ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verankert, das bereits in den 1990er Jahren eingeführt wurde, insbesondere in Paragraf 7. Dieser Paragraph besagt, dass eigenes Vermögen und Einkommen aufgebraucht werden müssen, bevor staatliche Leistungen gewährt werden.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Asylsuchenden in Deutschland sind im Asylgesetz (AsylG) sowie im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verankert. In Baden-Württemberg kommt zusätzlich das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) zur Anwendung. Die erste Anlaufstelle für Asylsuchende sind die Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEAs), wo das Asylverfahren, koordiniert vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), durchgeführt wird. Des Weiteren übernimmt das Regierungspräsidium Karlsruhe (RPK) zentrale Steuerungsfunktionen, einschließlich der Zuweisung von Asylbewerbern in die unterschiedlichen Stadt- und Landkreise.
Die geplante Regelung zur Abnahme von Vermögen wird als Demonstration migrationspolitischer Härte angesehen, unabhängig von den tatsächlichen wirtschaftlichen Bedingungen, betont Bartel. Darüber hinaus kommt es immer wieder zur Diskussion, wie viel Vermögen Asylbewerber tatsächlich besitzen. Eine Untersuchung aus dem Jahr 2016 stellte fest, dass viele Flüchtlinge kaum über Vermögen verfügen, das eingezogen werden könnte.
Schutzrechte und Asylverfahren
Die Rechte der Asylbewerber sind im Asylrecht verankert, das dem Schutz der Menschenwürde, des Lebens und der Freiheit dient. Politisch verfolgte Personen, die bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wären, haben Anspruch auf Asyl. Diese Verfolgung kann aufgrund von verschiedenen Faktoren wie Rasse, Nationalität oder politischen Überzeugungen erfolgen. Allerdings sind Notsituationen wie Armut oder Bürgerkriege keine ausreichenden Gründe für die Gewährung von Asyl, es muss sich um gezielte staatliche Verfolgung handeln.
Bei Asylbewerbern, die aus sicheren Drittstaaten, wie beispielsweise anderen EU-Mitgliedsstaaten, nach Deutschland einreisen, ist eine Anerkennung der Asylberechtigung ausgeschlossen. Die Rechte und Pflichten der Asylsuchenden, einschließlich möglicher Aufenthaltstitel, sind durch eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen geregelt.
Die Thematik rund um die Vermögensabnahme bei Asylbewerbern und die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen bleibt weiterhin ein sensibles und viel diskutiertes Thema in der deutschen Gesellschaft.