Der Sozialverband VdK Deutschland äußert sich skeptisch gegenüber einem aktuellem Vorschlag, der eine steuerfreie Rente bis 2000 Euro ermöglichen soll. Dieser Vorschlag wurde von Brandenburgs Finanzminister Robert Crumbach, Mitglied des Bündnisses für soziale Gerechtigkeit (BSW), in die Länderkammer eingebracht. Ziel ist es, das Vorhaben über den Bundesrat zu realisieren, wobei die Debatte nun in den Ausschüssen des Bundesrats vorbereitet wird, um eine rechtliche Umsetzung durch die Bundesregierung zu fordern.
VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert, dass das reformierte Rentensystem nicht nur steuerliche Anreize setzen sollte. Vielmehr fordert sie gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut. Dazu zählen eine reformierte Grundrente, die Abschaffung von Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten sowie einen Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung für Ältere. Bentele hebt die Problematik der steigenden Kranken- und Pflegebeiträge hervor, die bereits bei einer Rente von 1200 Euro dazu führen, dass Rentner etwa 1500 Euro jährlich für diese Versicherungen zahlen müssen.
Steigende Belastungen für Rentner
Ab März 2024 werden Rentner mit höheren Beiträgen konfrontiert, die auf die nachgelagerte Besteuerung im Rentensystem zurückzuführen sind. So mussten 2005 Rentner mit einer monatlichen Rente von 1500 Euro noch keine Einkommenssteuer zahlen, 2024 jedoch müssen sie 432 Euro abführen. Bei einer Rente von 2000 Euro müssen Neurentner sogar 1537 Euro an Steuern zahlen, was etwa 128 Euro pro Monat entspricht.
Die Verbraucherzentrale hat in diesem Zusammenhang einen Ratgeber für Rentner und Pensionäre zur Steuererklärung für 2024/2025 veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die finanzielle Belastung durch die aktuellen und kommenden Änderungen für viele Rentner erheblich sein könnte.
Rentenpolitik im Fokus der Bundestagswahl
Die Diskussion um die Rentenpolitik wird zusätzlich von den bevorstehenden Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 geprägt. Im Mittelpunkt stehen die Rentenpläne der AfD und des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW). Die AfD verfolgt eine Reform des Rentensystems, um Altersarmut aktiv zu bekämpfen. Sie schlägt vor, auch Beamte und Selbstständige in die Rentenversicherung einzubeziehen. Zudem wird eine Flexibilisierung der Verrentung und Anreize für eine längere Lebensarbeitszeit angestrebt.
Im Gegensatz dazu orientiert sich BSW an einem Modell, das die Einbeziehung aller Berufsgruppen in die gesetzliche Rentenkasse beinhaltet. Ihr Ziel ist es, ein Rentenniveau von 53 Prozent zu erreichen und eine Mindestrente von 1500 Euro für langjährig Versicherte einzuführen. Sofortige Rentenerhöhungen um 120 Euro pro Monat stehen ebenfalls zur Debatte.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Beide Parteien teilen das Ziel, ein solidarischeres Rentensystem zu schaffen und die Altersarmut zu verringern. Unterschiede zeigen sich jedoch in der konkreten Umsetzung: Die AfD plant unter anderem eine Willkommensprämie von 20.000 Euro für Neugeborene sowie die Einführung eines zusätzlichen Steuerfreibetrags von 12.000 Euro für Rentner. Der BSW hingegen betont die Stabilität der Rentenkasse und die Notwendigkeit, den Rentenbeitrag zu erhöhen.
Experten betrachten die ambitionierten Rentenpläne beider Parteien mit Skepsis, da die finanzielle Machbarkeit unklar bleibt. Beide Parteien streben soziale Gerechtigkeit und finanzielle Stabilität an, doch die Frage der langfristigen Finanzierbarkeit und die gesellschaftliche Akzeptanz sind entscheidend für den Erfolg der Konzepte.
Insgesamt sind die kommenden Monate entscheidend, um festzustellen, wie sich die Diskussion um die Rentenreform entwickeln wird und welche Maßnahmen letztlich verabschiedet werden.
Für weitere Informationen, lesen Sie die Berichte von InFranken und Rentenbescheid24.