Die Ministerin für Gesundheit, Katja Müller, hat sich in einer aktuellen Äußerung für eine gerechtere Finanzierung des Transformationsfonds ausgesprochen, der zur Unterstützung der Krankenhausreform in Deutschland dient. Müller betont die gesamtgesellschaftliche Bedeutung dieser Reform für eine flächendeckende medizinische Versorgung im Land. Die Initiative zielt darauf ab, bis zu 50 Milliarden Euro für notwendige strukturelle Veränderungen in den Krankenhäusern bereitzustellen.

Der Transformationsfonds soll insbesondere Krankenhäuser unterstützen, die sich auf bestimmte Leistungsgruppen spezialisieren oder sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen aufbauen möchten. Müller fordert zudem eine stärkere Verantwortung des Bundes bei der Finanzierung dieser Maßnahmen, da die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten bereits 25 Milliarden Euro aufbringen soll, während der Bund bislang zurückhaltend agiert. Gemäß dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wird auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zur Finanzierung eines Teils des Bundesanteils verpflichtet.

Wichtige Aspekte der Krankenhausreform

Die Krankenhausreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, wurde am 17. Oktober 2024 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Diese Reform ist eine der bedeutendsten Änderungen im Gesundheitssektor seit Jahrzehnten und zielt darauf ab, die stationäre Versorgung in Deutschland effizienter zu gestalten. Zu den wesentlichen Zielen gehören die Entökonomisierung, Qualitätssicherung und Entbürokratisierung der stationären Behandlung.

Ein zentraler Punkt der Reform ist die Einführung eines Vorhaltebudgets, das anstelle des bisherigen DRG-Fallpauschalensystems angewendet wird. Kliniken erhalten 60% der Vergütung für das Vorhalten von Leistungsangeboten, während 40% durch tatsächliche Behandlungsfälle erwirtschaftet werden müssen. Des Weiteren werden insgesamt 65 Leistungsgruppen mit spezifischen Qualitätskriterien eingeführt, die von den Bundesländern zugewiesen werden sollen.

Die Ministerin hebt hervor, dass in den kommenden Wochen wichtige Rechtsverordnungen zur Ausgestaltung der Leistungsgruppen und zur Regelung der Mindestvorhaltezahlen erwartet werden. Brandenburg verfolgt dabei das Ziel, die Krankenhausstandorte zu sichern und weiterzuentwickeln, um die regionale Gesundheitsversorgung nicht zu gefährden.

Die Reform wird in den nächsten Jahren schrittweise finanziert, wobei ein Transformationsfonds mit 25 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2035 eingeplant ist. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Bundesärztekammer kritisieren jedoch bereits die bestehenden Lücken in der Krankenhausplanung und Finanzierungsfragen, und fordern Anpassungen in der Leistungsgruppensystematik.

Insgesamt steht der Gesundheitsbereich vor großen Herausforderungen, und es bedarf einer umfassenden und transparenten Umsetzung der Reformen, um die strukturellen Probleme im Krankenhaussektor anzugehen.

Weitere Details zur Krankenhausreform finden Sie in der Meldung von Meetingpoint Potsdam und Görg.