Das Thema der digitalen Barrierefreiheit rückt immer stärker in den Fokus, insbesondere durch die Initiativen von Institutionen wie dem Kompetenzzentrum Digitale Barrierefreiheit der Digitalen Hochschule NRW. Im Jahr 2025 werden hier kostenlose Weiterbildungen, Infoveranstaltungen und Austauschmöglichkeiten angeboten, die sich mit relevanten Themen wie Künstlicher Intelligenz, Spracherkennungstools und der Barrierefreiheit von Webseiten beschäftigen. Diese Veranstaltungen sind besonders wichtig, da in Deutschland etwa 7,8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung leben und die barrierefreie Gestaltung digitaler Inhalte für diese Bevölkerungsgruppe entscheidend ist berichtet die RUB.

Darüber hinaus wird ein monatliches Austauschtreffen für Studierende mit Behinderung organisiert, das praktische Tools für den Uni-Alltag bereitstellt. Lehrende können sich über die Barrierefreiheit von Dokumenten, Lernmaterialien und Videos informieren. Die Anmeldung zu den Terminen erfolgt online, wobei einige Angebote auch ohne vorherige Anmeldung zugänglich sind.

Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit haben sich mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) verstärkt. Ab dem 28. Juni 2025 müssen neue Produkte den Anforderungen dieses Gesetzes genügen. In Deutschland ist das BFSG ein wichtiger Schritt zu einer inklusiven digitalen Gesellschaft

weist die Telekom hin. Die gesetzlichen Anforderungen betreffen sowohl Software- als auch Hardware-Produkte und sind insbesondere für Privatwirtschaft relevant. Ausnahmen gelten hierbei nur für kleine Anbieter.

Die EN 301 549 und die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) bilden die relevanten Standards, die die Barrierefreiheit digitaler Inhalte regeln. Die WCAG-Richtlinien beinhalten drei Konformitätsebenen: A, AA und AAA. Für die Privatwirtschaft sind nur die Ebenen A und AA von Bedeutung.

Technologische Unterstützung durch Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz spielt eine zunehmend wichtige Rolle bei der Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit. Technologien wie Text-to-Speech und sprachgesteuerte Navigation können Menschen mit verschiedenen Einschränkungen unterstützen. Beispielsweise ermöglichen diese Tools eine einfache Bedienung digitaler Inhalte durch Sprachbefehle, was insbesondere für Personen mit motorischen Einschränkungen von Vorteil sein kann erläutert Gehirngerecht.

Eine Vielzahl an KI-Anwendungen kann zur digitalen Barrierefreiheit beitragen. Dazu gehören unter anderem:

  • Text-to-Speech (TTS)
  • Sprachgesteuerte Navigation
  • Diktierfunktion für Texteingabe
  • Automatische Untertitelung von Videos
  • Sprachgesteuerte Gerätesteuerung
  • Sprachbasierte Benutzungsoberflächen
  • Sprachgesteuerte Assistenten
  • Transkription von Meetings und Veranstaltungen
  • Sprachgesteuerte Notizen und Erinnerungen
  • Sprachbasierte Lernunterstützung

Um diese Technologien effektiv nutzen zu können, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem Mehrsprachigkeit, Geräteunabhängigkeit sowie Datenschutz und Datensicherheit. Die benutzerfreundliche Gestaltung dieser Technologien ist essenziell, damit sie den Bedürfnissen aller Nutzer gerecht werden.

Insgesamt zeigt sich, dass digitale Barrierefreiheit nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein gesellschaftliches Anliegen ist. Sie ermöglicht allen Menschen—unabhängig von ihren physischen oder geistigen Fähigkeiten—einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Ressourcen. Damit wird das Ziel einer inklusiven Gesellschaft ein gutes Stück näher gerückt.