Mit dem Ziel, die Klimaziele bis 2045 zu erreichen, müssen alle Städte und Gemeinden in Deutschland bis spätestens 2028 eine eigene Wärmeplanung vorlegen. Der Druck auf die Kommunen wächst, denn ein großer Teil des Endenergieverbrauchs und CO2-Ausstoßes in Deutschland stammt aus der Wärmeversorgung. Laut dem Kompetenzzentrum Wärmewende (KWW) in Halle(Saale) haben bereits 34 Prozent der Kommunen mit der Wärmeplanung begonnen. Die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes, das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, stellt einen zentralen Bestandteil der deutschen Klimapolitik dar, indem es die rechtlichen Rahmenbedingungen für die flächendeckende Wärmeplanung schafft. Tagesschau berichtet, dass …

Besonders fortgeschritten zeigt sich Baden-Württemberg, wo 13 Prozent der Kommunen ihre Wärmepläne bereits erfolgreich abgeschlossen haben. Von insgesamt 160 bundesweit abgeschlossenen Wärmeplänen stammen 148 aus diesem Bundesland. In Nordrhein-Westfalen liegt die Beteiligung mit 72 Prozent ebenfalls hoch, während Thüringen, Sachsen und Bayern mit 11 und 18 Prozent deutlich hinterherhinken.

Fristen und Anforderungen

Für kommunale Wärmepläne gelten unterschiedliche Fristen: Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Pläne bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028. Kleinere Gemeinden haben die Möglichkeit, vereinfachte Verfahren zu nutzen oder sich gegebenenfalls zusammenzuschließen, um die Herausforderungen der Wärmeplanung gemeinsam zu bewältigen. Laut dem Wärmeplanungsgesetz müssen künftig neue Wärmenetze mindestens 65 Prozent der Nettowärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme beziehen Bundesregierung berichtet, dass ….

Der BDEW hat Bedenken geäußert und warnt vor einem „Zick-Zack-Kurs“ bei den gesetzlichen Regelungen, was für Kommunen die Erstellung der Pläne erschwere. Diese Unsicherheiten in den Rahmenbedingungen könnten die Datenerhebung und das Handeln in der Wärmeplanung hemmen. Dennoch haben 98 Prozent der Städte mit mehr als 45.000 Einwohnern damit begonnen oder ihre Pläne bereits abgeschlossen.

Investitionen und Anforderungen an Heizsysteme

Um Investitions- und Planungssicherheit für Eigentümer und Unternehmen zu schaffen, wird erwartet, dass Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie aufweisen müssen. Erlaubte Heizsysteme umfassen unter anderem elektrische Wärmepumpen, Pellet- und Holzheizungen sowie Solarthermie BMWSB informiert über …. Gasheizungen dürfen nur eingebaut werden, wenn sie wasserstofftauglich sind.

Insgesamt haben die Länder bis 2028 500 Millionen Euro für die Unterstützung der Wärmeplanung bereitgestellt. Diese Mittel sollen unbürokratisch fließen und den Kommunen helfen, die Herausforderungen der Wärmewende zu meistern.

Die Wärmeversorgung in Deutschland ist stark fossil geprägt; 80 Prozent der Wärmenachfrage werden durch fossile Brennstoffe gedeckt. Rund 50 Prozent der Haushalte heizen mit Gas, 25 Prozent mit Heizöl. Um diesen Zustand zu verändern, müssen bestehende Förderrichtlinien, Gesetze und Verordnungen weiterentwickelt werden, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 realisieren zu können.