Die Kommission zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Goethe-Universität Frankfurt hat das Verfahren gegen Prof. Dr. Simone Fulda wegen Geringfügigkeit eingestellt. Dies berichtet die Universitäts-Publikation. Zuvor erhob ein Wissenschaftsjournalist zum Jahreswechsel 2023/24 schwere Vorwürfe des wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen Fulda. Infolge dieser Vorwürfe bat die Universitätsleitung die zuständige Kommission um eine eingehende Prüfung.

Prof. Dr. Simone Fulda war seit 2010 Professorin für Experimentelle Tumorforschung an der Goethe-Universität und von 2018 bis 2020 zudem Vizepräsidentin für Forschung und akademische Infrastruktur. Im Rahmen der Untersuchung wertete die Kommission Fuldas Publikationen der letzten fünfzehn Jahre aus. Dabei konnten keine Anhaltspunkte für bewusste Datenmanipulation gefunden werden. Zudem wiesen die in den Fällen, in denen die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren noch nicht abgelaufen war, Rohdaten nach, dass die Experimente korrekt durchgeführt wurden.

Ergebnisse der Untersuchung

Die Kommission stellte fest, dass es zwar unbeabsichtigte Verwechslungen von Beispielabbildungen gegeben hatte, diese jedoch den Inhalt der Publikationen nicht verändert hatten. In der Folge wurden diese Fehler von Fulda in den betreffenden Zeitschriften richtiggestellt. Das gesamte Verfahren wurde schließlich wegen Geringfügigkeit eingestellt, was bedeutet, dass kein relevantes wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt wurde. Somit ist das Verfahren abgeschlossen.

Die Kommission der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt hat die Aufgabe, gute wissenschaftliche Praxis zu sichern und ist zuständig für die Untersuchung von wissenschaftlichem Fehlverhalten durch Mitglieder oder Angehörige der Universität. Sollte während der Tätigkeit an der Universität ein konkreter Verdacht auf Fehlverhalten bestehen, kann die Kommission auch dann tätig werden, wenn die betreffende Person bereits ausgeschieden ist. In solchen Fällen ist die Anrufung der Kommission durch Ombudspersonen oder andere Mitglieder erforderlich, die eine schriftliche Mitteilung an die Geschäftsstelle senden müssen.

Unterstützung für Wissenschaftler

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland können sich bei Fragen zu guter wissenschaftlicher Praxis auch an den Ombudsman für die Wissenschaft wenden, ein Gremium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Dieser unterstützt Forscher in Konflikten und kwestiones zur wissenschaftlichen Integrität und behandelt Anfragen neutral, fair und vertraulich, orientiert an den 19 „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ von 2019. Die Geschäftsstelle des Ombudsmans in Berlin bietet zusätzliche Beratung und Konfliktvermittlung.

Die gesamte Situation rund um die Vorwürfe gegen Prof. Dr. Fulda hat dabei nicht nur die spezifische Integrität in der Wissenschaft beleuchtet, sondern auch die notwendigen Mechanismen zur Sicherstellung guter wissenschaftlicher Praxis an Universitäten hervorgehoben.