In der aktuellen Tarifrunde für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind die Kliniken Südostbayern (KSOB) zum Schauplatz intensiver Auseinandersetzungen geworden. Die Klinikleitung in Traunstein plant, den am 12. Februar 2025 angedrohten Streik gerichtlich verbieten zu lassen. Dies berichtet Rosenheim24.

Um dem Widerstand gegen diese Maßnahme Ausdruck zu verleihen, haben Beschäftigte des Klinikums Traunstein für den 10. Februar 2025 um 9 Uhr eine Pausenaktion vor der Klinik organisiert. Zu diesem Protest sind Vertreter:innen mehrerer Parteien des Stadtrats sowie die Landräte Walch und Kern eingeladen, um Solidarität zu zeigen und die Klinikleitung zur Rücknahme der Klage aufzufordern. Während eine gerichtliche Verhandlung zur Untersagung des Streiks am gleichen Tag um 11 Uhr am Arbeitsgericht Traunstein stattfinden wird, plannt die Gewerkschaft ver.di am 11. Februar 2025 einen großen Streiktag an den KSOB-Standorten.

Hintergrund der Konflikte

Die Tarifrunde hat sich entfaltet, nachdem am 24. Januar 2025 in der ersten Verhandlungsrunde kein Angebot von den Arbeitgebern vorgelegt wurde. Dies führte zu einem ersten Warnstreik am 28. Januar 2025, der auf gescheiterte Verhandlungen zwischen ver.di und der Klinikleitung folgte. Diese hatten über fünf Stunden gedauert, ohne dass eine Einigung erzielt werden konnte. Die Kliniken waren nicht bereit, sich an die im Jahr 2023 abgeschlossene Notdienstvereinbarung zu orientieren, und forderten weitgehende Einschränkungen, die effektive Streiks unmöglich gemacht hätten, so der Gewerkschaftssekretär Domingo Heber, der das Verhalten der Kliniken als unverantwortlich kritisierte. Er wies darauf hin, dass die Notdienstvereinbarung die Notfallversorgung trotz geschlossener Stationen gesichert hat.

Die relevanten Themen der Verhandlungen beinhalten nicht nur Fragen zur Notdienstvereinbarung, sondern auch Gehaltsforderungen seitens der Gewerkschaften, die unter anderem 8 % mehr Gehalt, mindestens 350 Euro monatlich, höhere Zuschläge für Schichtdienst und drei zusätzliche freie Tage verlangen. Ver.di hat sich bis zur Einigung über eine neue Notdienstvereinbarung an die bestehende Vereinbarung von 2023 gebunden.

Rechtlicher Rahmen des Streiks

Der rechtliche Rahmen für Streiks in Deutschland ist durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert, das das Recht von Gewerkschaften zur Bildung von Vereinigungen zur Wahrung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen schützt. Streiks gelten als kollektive Arbeitsverweigerung zur Durchsetzung eigener Forderungen, auch wenn es kein spezifisches Gesetz zur Regelung von Streiks gibt. Vielmehr basiert die Regulierung auf Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das im Laufe der Jahre ein differenziertes Regelwerk entwickelt hat. Dies berichtet bpb.de.

Streiks müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um verfassungsrechtlich geschützt zu sein. Dazu gehören die kollektive Maßnahme und die Absicht, Druck auszuüben. Wild- und politische Streiks sind nicht geschützt, während der Staat zur Neutralität verpflichtet ist und nicht in Tarifkonflikte eingreifen darf.

Die aktuellen Geschehnisse in den KSOB-Kliniken illustrieren die Herausforderungen und Spannungen, die in Tarifauseinandersetzungen entstehen können. Bernhard König, ein Krankenpfleger des Klinikums Traunstein, kritisierte die Klage als Versuch der Klinikleitung, das Streikrecht zu unterdrücken. Magdalena Fischer aus der OP-Pflege äußerte ihren Unmut über diese Entwicklung. Auf Seiten der Gewerkschaft wird betont, dass der Streik die Klinik treffen soll, nicht die Patienten, und dass relevante Bereiche bestreikt werden müssen, um das Streikrecht der Beschäftigten zu wahren.

Die kommenden Tage könnten entscheidend dafür sein, wie sich die Arbeitssituation in den KSOB-Kliniken entwickelt und ob die Klinikleitung ihre Strategie ändert oder die Beschäftigten weiterhin auf ihre Rechte bestehen.