Deutschland

Kleinkind verweigert Zugang zur Toilette in Krankenkassenfiliale: Empörung in Vegesack

Anita Nitschke besuchte kürzlich die Zweigstelle der Krankenkasse IKK Gesund plus in Vegesack, begleitet von ihrer dreijährigen Tochter Ayleen. Nachdem sie ihre Krankmeldung abgegeben hatte, bat Ayleen um die Nutzung der Toilette. Die Mitarbeiterin wies sie jedoch ab und empfahl, das nahegelegene Bürgerhaus aufzusuchen. Trotz Anitas Erklärungen zur Unfähigkeit ihrer Tochter, den Weg dorthin zu schaffen, wurde ihnen der Zugang zur Toilette verwehrt. Schließlich musste Ayleen hinter einem Auto erleichtert werden, was zu Tränen führte.

Nachdem Anita Nitschke sich beschwerte, äußerte die IKK ihr Bedauern über das Verhalten des Personals. Es wurde betont, dass aus Gründen der Privatsphäre keine Kundentoilette zur Verfügung gestellt werden könne. Dennoch sollen Mitarbeiter stets alternative Lösungen aufzeigen. Die IKK-Gruppenleiterin verwies auf öffentliche Toiletten im nahegelegenen Bürgerhaus.

Anita Nitschke blieb empört über die Situation und betonte, dass es inakzeptabel sei, einem kleinen Kind die Toilettennutzung zu verweigern. Trotz eines zehnminütigen Fußwegs zur nächsten Toilette wäre dies für Ayleen unmöglich gewesen.

Nach einer Anfrage äußerte der IKK-Pressesprecher, dass der Vorfall bedauert werde. Es sei unentschuldbar, einem dreijährigen Mädchen den Toilettenbesuch zu untersagen. Der Sprecher versprach eine erneute Schulung für Mitarbeiter in solchen Situationen und bot der betroffenen Mutter eine Entschuldigung an.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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