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Klage gegen Bayerische Staatskanzlei: DUH fordert Akten zur dreckigen Luft in München

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen die Bayerische Staatskanzlei eingereicht, nachdem diese die Akteneinsicht zum Luftreinhalteplan München verweigert hat. Die DUH hatte zuvor Anfang des Jahres Einsicht in Unterlagen der Regierung von Oberbayern erhalten, die zeigten, dass politische Entscheidungsträger Fachbewertungen ihrer Experten über Jahre hinweg ignoriert hatten. Die Stadt München hatte den Forderungen der DUH nach Offenlegung fristgerecht entsprochen, während die Staatskanzlei weiterhin die Herausgabe relevanter Dokumente verweigert.

Die Bayerische Staatskanzlei behauptet, interne Mitteilungen und Beratungsvertraulichkeit würden sie daran hindern, die Akten herauszugeben. Die DUH sieht darin jedoch einen klaren Verstoß gegen das Bayerische Umweltinformationsgesetz und fordert die sofortige Offenlegung der Akten, um die jahrelange Vernachlässigung der Luftreinhaltepolitik und die hohe Belastung der Münchner Luft mit Stickstoffdioxid aufzudecken.

Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, kritisiert die Blockadehaltung der Staatskanzlei und bezeichnet sie als bewusst rechtswidrig. Er betont, dass die Bürger ein Recht darauf haben zu erfahren, wer für die dreckige Luft in ihrer Stadt verantwortlich ist und warum die Gesundheit der Bevölkerung vernachlässigt wurde.

Die Klage der DUH vor dem Verwaltungsgericht München setzt den rechtlichen Kampf um die Akteneinsicht fort. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht auf die Forderung der Umweltorganisation reagieren wird und ob die Bayerische Staatskanzlei letztendlich gezwungen sein wird, die geforderten Dokumente offenzulegen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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