Am 13. Februar 2025 hat das Verwaltungsgericht Berlin mit der Klage von Michael Ballweg, dem Initiator der „Querdenken“-Bewegung, gegen das Land Berlin begonnen. Gegenstand der Klage sind die Polizeieinsätze während einer Demonstration am 1. August 2020, die unter dem Motto „Das Ende der Pandemie – Tag der Freiheit“ stattfand. Die Veranstaltung war mit Auflagen genehmigt worden, die unter anderem Mund-Nasen-Schutz und Mindestabstand vorsahen. Trotz der Teilnehmerzahl von rund 20.000 Menschen befanden sich viele nicht an die Regeln.
Die Polizei sah sich gezwungen einzugreifen und beendete die Veranstaltung aufgrund der Verstöße gegen die festgelegten Auflagen. Dies war nicht die einzige umstrittene Protestaktion der „Querdenken“-Bewegung, die sich zu Beginn der Corona-Pandemie in vielen deutschen Städten formierte. So kam es am 29. August 2020 zu einer weiteren Demonstration, bei der einige Teilnehmer versuchten, auf die Treppen des Reichstagsgebäudes zu gelangen. Michael Ballweg distanzierte sich in diesem Zusammenhang von gewalttätigen Akteuren und Rechtsextremisten.
Rechtliche Auseinandersetzungen und politische Implikationen
Ballweg bestreitet die Rechtmäßigkeit der Auflagen und die Entscheidung, ein geplantes Protest-Camp im September 2020 zu verbieten. Diese Thematik ist nicht neu, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die „Querdenken“-Bewegung weiterhin gegen die politischen Maßnahmen der Ampel-Regierung protestiert. Eine demonstrative Ansammlung fand am 3. August 2024 statt, bei der bis zu 12.000 Teilnehmer auf den Straßen Berlins unterwegs waren, um den vierten Jahrestag ihrer ersten großen Demonstration zu gedenken.
Das Ereignis verlief unter dem Motto „Freiheit, Frieden, Freude“ und wurde von einem massiven Polizeieinsatz mit 500 Beamten begleitet. Teilnehmer schwenkten Fahnen und hielten Plakate hoch, die sich kritisch mit der Verteidigungspolitik auseinandersetzten sowie Forderungen nach einem Austritt aus der NATO aufstellten. Es gab keine nennenswerten Zwischenfälle, jedoch wurden einige Plakate, die mit dem rechtsextremen „Compact“-Magazin in Verbindung gebracht wurden, konfisziert.
Freiheit und Protestrecht in Deutschland
Der rechtliche Hintergrund der Proteste wirft Fragen auf, die über die spezifischen Fälle hinausgehen. Das Recht auf Protest wurde über Generationen in Deutschland erkämpft und ist essenziell für die Demokratie. So beschreibt das Bundesverfassungsgericht die Versammlungsfreiheit als ein fundamentales Element dieser demokratischen Ordnung. Trotz der hohen Standards, die Deutschland international gesetzt hat, steht die Versammlungsfreiheit immer wieder unter Druck.
Berichte von Amnesty International verdeutlichen, dass weltweit Protestbewegungen oft repressiv behandelt werden. In vielen Ländern, auch in Deutschland, gibt es Bestrebungen, die Versammlungsfreiheit einzuschränken. Angesichts der aktuellen Entwicklungen in verschiedenen Bereichen, von Klimaaktivismus bis hin zu solidarischen Protesten mit Palästina, ist es entscheidend, dass die Behörden grundlegende Rechte, wie das Recht auf freien Protest, respektieren.
Die Kämpfe der letzten Jahre um die Versammlungsfreiheit sind alarmierend, da vielfach die öffentliche Meinung zugunsten von staatlicher Kontrolle entschieden wird. In Deutschland wird die Erosion dieser Freiheiten als potenzielles Risiko angesehen. Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, die für heute um 10 Uhr erwartet wird, den rechtlichen Rahmen für künftige Proteste beeinflussen wird.