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Kindergrundsicherung: FDP fordert neuen Gesetzentwurf

Im Hinblick auf den Streit um die Kindergrundsicherung fordert die FDP einen neuen Gesetzentwurf. Christoph Meyer, stellvertretender FDP-Bundestagsfraktionsvorsitzender, kritisierte den vorliegenden Entwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) als „handwerklich schlecht, nicht zu Ende gedacht und mit juristischen Lücken“. Meyer betonte die Komplexität des Vorhabens, Leistungen wie das Kindergeld, den Kinderzuschlag und Beträge aus dem Bürgergeld für Kinder ab 2025 zu vereinen.

Der Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Michael Groß, drängt die Ampel-Koalition zu einer raschen Lösung des Konflikts. Groß betonte die Dringlichkeit der Kindergrundsicherung und die automatisierte Auszahlung dieser Leistungen. Die Schaffung von 5000 neuen Stellen, wie von Familienministerin Paus vorgeschlagen, führte zu Unstimmigkeiten innerhalb der Koalition. Die FDP-Fraktion bezeichnete den aktuellen Entwurf als nicht zustimmungsfähig.

Die Kindergrundsicherung wird als wichtiges sozialpolitisches Projekt der Grünen angesehen. Ministerin Paus verteidigte die neuen Stellen mit dem Argument des künftigen Mehraufwandes bei der Antragsbearbeitung zur Entlastung der Anspruchsberechtigten. AWO-Präsident Groß betonte die Bedeutung einer reibungslosen Auszahlung staatlicher Leistungen für die Bürger. Trotzdem besteht die FDP auf einer Überarbeitung des Gesetzentwurfs, und das Parlament wird voraussichtlich eine Neufassung in Angriff nehmen müssen.

Ursprünglich war geplant, dass die Kindergrundsicherung am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Aufgrund von Bedenken seitens der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesrats kündigte die Bundesregierung im Dezember an, den Zeitplan zu überprüfen, was zu weiteren Verzögerungen führen könnte.

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