Auf Norderney ereignete sich ein skurriler Vorfall, der die Gemüter der Tierliebhaber erregte. Urlauber aus Nordrhein-Westfalen nahmen einen vermeintlich streunenden Kater mit, der eigentlich zu Catharina und Gunnar Majert gehörte. Der neun Jahre alte Kater Aramis, eine Bombay-Katze, war den Urlaubern im Dezember aufgefallen, als sie ihn außerhalb einer Unterkunft entdeckten. Da Aramis oft draußen umherstreift und gelegentlich nicht nach Hause kommt, hielten sie ihn für einen Streuner. Nach der Rückkehr in ihre Heimat entdeckten sie jedoch bei einem Tierarztbesuch, dass Aramis einen implantierten Chip hatte, der seine rechtmäßigen Besitzer identifizierte. Die Majerts hatten ihren Kater bereits als vermisst gemeldet und waren überglücklich, endlich eine Spur zu ihm gefunden zu haben.
Als die Majerts versuchten, ihren Kater zurückzubekommen, stießen sie jedoch auf Widerstand. Die Finder zeigten sich lautere Polizeiberichte nicht einsichtig und stellten Bedingungen für die Rückgabe von Aramis. Trotz der Anzeige, die die Majerts erstatteten, wollten die Urlauber den Kater nicht zurückgeben und erklärten, ihn behalten zu wollen. Das Verhalten der Finder wirft Fragen auf, wie mit solchen Fällen umgegangen werden kann und welche Rechte Tierbesitzer in Deutschland tatsächlich haben.
Rechte der Haustierbesitzer
Eine im Zusammenhang mit der Entführung von Haustieren diskutierte Frage ist der rechtliche Schutz der Tierbesitzer. Ein ähnlicher Fall sorgte erst kürzlich für Aufsehen, als ein Tierheim in Hanau einen Kater ohne Zustimmung seiner Besitzerin entführte. Die 73-jährige Frau hatte einen „Tierüberlassungsvertrag“ unterzeichnet, der bestimmte Bedingungen festlegte, doch das Tierheim ignorierte diese und stürmte ohne Vorankündigung in ihre Wohnung. Das Amtsgericht Hanau entschied letztlich, dass das Tierheim unrechtmäßig handelte und ordnete die Rückgabe des Katers an seine rechtmäßige Besitzerin an. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Tierhaltern und verdeutlicht, dass solche Maßnahmen nur mit Einwilligung des Besitzers zulässig sind.
In Deutschland leben rund 12 Millionen Katzen und über 7 Millionen Hunde in Haushalten, und das Tierschutzgesetz schützt deren Leben und Wohlbefinden. Früher standen Tiere im Zivilrecht auf einer Stufe mit leblosen Dingen, was sich jedoch mit der Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz 2002 geändert hat. Tiere sind gemäß § 90 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Lebewesen und keine Dinge, was bedeutet, dass sie einen besonderen rechtlichen Schutz genießen.
Fazit und Ausblick
Der Vorfall mit Kater Aramis und der Fall des entführten Katers in Hanau zeigen deutlich, dass es in Deutschland eine Vielzahl von Rechten zum Schutz der Haustierbesitzer gibt. Dennoch bleibt unklar, wie oft solche Fälle tatsächlich vorkommen und welche rechtlichen Schritte in solchen Ausnahmesituationen unternommen werden sollten. Wichtig ist, dass Tierhalter ihre Rechte kennen und bereit sind, diese gegebenenfalls durchzusetzen, um das Wohl ihrer pelzigen Mitbewohner zu sichern.
Um mehr über den Fall von Kater Aramis zu erfahren, können Sie die Details auf Tag24 nachlesen. Weitere Informationen zu den Rechten von Haustierbesitzern liefert die Website von Kanzlei Kotz sowie das Magazin von Anwaltauskunft.