Die Entsorgung von Kassenzetteln sorgt zunehmend für Verwirrung bei Verbrauchern in Deutschland. Trotz der Einführung der Belegausgabepflicht am 1. Januar 2020, die dem Ziel dient, Steuerbetrug zu verhindern, bleibt die umweltfreundliche Handhabung dieser Belege ein ungelöstes Problem. Das Umweltbundesamt (UBA) hat klare Richtlinien bezüglich der Entsorgung von Kassenbons veröffentlicht.

Nach den Empfehlungen des UBA gehört ein Kassenzettel nicht ins Altpapier, auch wenn es sich um die neuen blauen Varianten handelt. Der Grund dafür ist die spezielle Beschichtung, die in vielen Thermopapieren verwendet wird. Diese kann den Recyclingprozess stören und zu einer Qualitätsbeeinträchtigung des recycelten Papiers führen. Laut der Internationalen Forschungsgemeinschaft Deinking-Technik (INGEDE) besteht das Risiko, dass problematische Inhaltsstoffe in neue Produkte gelangen, wie etwa bei der Herstellung von Toilettenpapier.

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Problematische Inhaltsstoffe

Thermopapier, auf dem die meisten Kassenzettel gedruckt werden, enthält Farbentwickler wie Bisphenol A (BPA) und sein potenzielles Pendant Bisphenol S (BPS). Diese Stoffe können bei Temperaturveränderungen eine Schwarzfärbung auslösen, was beim Drucken nützlich ist, gleichzeitig jedoch gesundheitliche und umwelttechnische Bedenken aufwirft. BPA ist in der EU als „besonders besorgniserregender Stoff“ klassifiziert. Es hat endokrine Wirkungen auf Mensch und Umwelt und kann reproduktionstoxisch sein. Seit 2020 dürfen Thermopapiere mit 0,02 Gewichtsprozent oder mehr BPA nicht mehr in der EU verkauft werden.

Allerdings existieren für BPS derzeit keine abschließenden Bewertungen, und es steht im Verdacht, ebenfalls endokrin wirksam zu sein. Dies macht die Unterscheidung zwischen farbentwicklerhaltigen und farbentwicklerfreien Thermopapieren für Verbraucher schwierig, da eine Kennzeichnung fehlt.

Empfohlene Entsorgung

Das UBA empfiehlt, alle Kassenbons, die auf Thermopapier gedruckt sind, in den Restmüll zu entsorgen. Diese Empfehlung gilt unabhängig von der neuen Beschichtung des Papiers, da auch das neu produzierte Thermopapier problematische Inhaltsstoffe enthalten kann. Thermopapier wird nicht nur für Kassenzettel, sondern auch für Kontoauszüge verwendet und sollte auch in die Restmülltonne gelangen, um eine Kontamination anderer Papiersorten zu vermeiden.

Im Rahmen des Umweltschutzes setzen immer mehr Geschäfte auf digitale Kassenbons. Diese können bequem per E-Mail oder über eine App empfangen werden, was nicht nur Papier spart, sondern auch die Frage der richtigen Entsorgung überflüssig macht.

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Zusammenfassend empfiehlt das UBA zusammen mit dem Verband Deutscher Papierfabriken, Thermopapier und damit auch Kassenbons immer im Restmüll zu entsorgen. Nach Umgang mit Thermopapier ist zudem hygienisches Händewaschen ratsam, um eventuelle Rückstände von schädlichen Stoffen zu vermeiden.

Für weitere Informationen zur Thematik und zu den Entsorgungsrichtlinien empfehlen wir die folgenden Links: Ruhr24 berichtet, Umweltbundesamt und entsorgen.org.