Die fünfte Jahreszeit steht vor der Tür, und während viele Menschen in fröhlicher Verkleidung die Straßen erobern, ist es für Autofahrer wichtig, sich bewusst zu sein, dass es während des Karnevals strenge Verkehrsregeln gibt. Auch wenn das Feiern im Vordergrund steht, können ungeeignete Kostüme und riskantes Verhalten schnell zu teuren Konsequenzen führen. op-online.de berichtet, dass bei Polizeikontrollen Fahrzeuge überprüft werden können, um sicherzustellen, dass das Kostüm die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit nicht einschränkt.
Besonders problematisch sind Masken und Verkleidungen, die das Gesicht des Fahrers verdecken. Ein Beispiel hierfür wäre ein „Krümelmonster“-Kostüm, das die Erkennbarkeit bei Verkehrskontrollen ganz klar behindert. Kommt es zu einer Kontrolle und das Kostüm entspricht nicht den Vorschriften, kann ein Bußgeld von 60 Euro verhängt werden. Zusätzlich ist unpassendes Schuhwerk, etwa übergroße Clownsschuhe, ebenfalls nicht erlaubt und kann ebenfalls zu einem Bußgeld führen.
Kostümregeln im Detail
In Deutschland gelten für Autofahrer während der Karnevalszeit dieselben Vorschriften wie immer. Die Sicherheit im Straßenverkehr hat oberste Priorität. adac.de ergänzt, dass insbesondere sperrige Kostüme und maskierende Verkleidungen im Kofferraum transportiert und erst am Veranstaltungsort angezogen werden sollten. Wer lieber auf Nummer sicher gehen will, kann öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis in Anspruch nehmen, um sicher zu den Feiern zu gelangen.
Ein weiteres wichtiges Thema ist der Alkoholkonsum. Während der Karnevalszeit ist das Fahren unter Alkohol verboten. Die 0,5-Promille-Grenze ist allgemein bekannt, jedoch ist bereits ab 0,3 Promille eine Straftat, insbesondere wenn ein Unfall passiert oder das Fahrverhalten auffällt. Ein Bußgeld ist hier nicht die einzige Konsequenz; auch der Führerschein kann für mindestens sechs Monate entzogen werden. Im schlimmsten Fall drohen bei mehr als 1,1 Promille hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.
- 0,5 Promille oder mehr: mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot.
- Ab 0,3 Promille: Straftat bei Unfällen oder auffälligem Fahren, Geldstrafe und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug.
- Ab 1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit, hohe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate.
Diese Regelungen gelten nicht nur für Autofahrer, sondern auch für E-Scooter-Fahrer und Radfahrer. Im Falle von Radfahrern liegt die Grenze für eine Straftat bereits bei 1,6 Promille, während Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren ein absolutes Alkoholverbot haben.
Für Autofahrer in Karnevalshochburgen ist es ratsam, Fahrzeuge rechtzeitig umzuparken, um Vandalismus-Schäden zu vermeiden. Zudem besteht die Möglichkeit, dass mobile Halteverbote vor Karnevalsumzügen von der Polizei ausgerufen werden, was eine Frist von drei Tagen zum Umstellen des Fahrzeugs zur Folge hat. Es gilt also, rechtzeitig zu planen und sich an die Regeln zu halten, um die Karnevalszeit unbeschwert genießen zu können.