Das Wetter in Baden-Württemberg am 10. Januar 2025 zeigt sich wechselhaft mit Frost, Schnee, Sonne und Regen. Diese Bedingungen können bei vielen Menschen zu Kopfschmerzen oder Schwindel führen, ein Phänomen, das oft als Wetterfühligkeit bezeichnet wird. Zu den spezifischen Wetterwarnungen gehören Glättegefahren am Morgen sowie ein Mix aus Sonne und Wolken mit Schneeschauern. Die Temperaturen liegen um den Gefrierpunkt, was zusätzliche Vorsicht im Verkehr erfordert.

Aktuell sind auf den Straßen einige problematische Situationen zu verzeichnen. Auf der A8 in Richtung München ist die Strecke zwischen Kirchheim Teck-Ost und Mühlhausen aufgrund querstehender LKW auf schneeglatter Fahrbahn gesperrt, was zu einem Stau von 14 Kilometern führt. Außerdem gab es einen Unfall auf der A5 zwischen Herbolzheim und Riegel, bei dem Fahrzeugteile auf allen Fahrstreifen verteilt sind. Auch auf der A81, Richtung Stuttgart, wurde ein defektes Fahrzeug zwischen Ludwigsburg-Nord und Ludwigsburg-Süd gemeldet.

Kommunale Haushaltslage und Wärmeplanung

Im Hinblick auf die Haushaltslage der Kommunen in Baden-Württemberg wird prognostiziert, dass knapp 90% der Kommunen im Jahr 2025 in die roten Zahlen rutschen werden. Die Hauptursachen für diese besorgniserregende Entwicklung sind die übertragenen, jedoch nicht ausfinanzierten Aufgaben von Bund und Land sowie sinkende Gewerbesteuereinnahmen. Diese finanziellen Herausforderungen stehen im Kontext von Klimaschutzmaßnahmen, die zunehmend in den Fokus rücken.

Ein wichtiges Instrument zur Sicherung einer nachhaltigen Wärmeversorgung in Kommunen ist der kommunale Wärmeplan. In Baden-Württemberg wurde bereits 2020 ein Vorreiter-Potenzial in der kommunalen Wärmeplanung entwickelt, wie das Umweltministerium feststellt. Hierbei sind die zuständigen Akteure aufgefordert, individuelle Pläne zu entwickeln, die eine drastische Reduzierung des Wärmebedarfs anstreben. Diese Pläne sollen bis zum 31. Dezember 2023 von Stadtkreisen und großen Kreisstädten vorgelegt werden, was über 50% der Einwohner in Baden-Württemberg betrifft.

Bundesweite Maßnahmen und zukünftige Ziele

Mit dem in Deutschland ab dem 1. Januar 2024 geltenden Wärmeplanungsgesetz (WPG) wird eine rechtliche Grundlage für eine flächendeckende Wärmeplanung geschaffen. Ziel dieses Gesetzes ist die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Nutzung unvermeidbarer Abwärme. Die Regierung trägt zur Förderung dieser Vorhaben mit 500 Millionen Euro bei.

Ab dem 1. März 2025 müssen neue Wärmenetze mindestens 65% ihrer Nettowärmeerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen oder Abwärme beziehen. Die ambitionierten Ziele sehen vor, dass bis 2030 bereits 30% und bis 2040 ganze 80% der Wärme aus nachhaltigen Quellen stammen soll. Ein vollständig fossilfreies Wärmenetz bis zum Jahr 2045 ist das übergreifende Ziel. Die gesellschaftliche Beteiligung spielt eine zentrale Rolle, um langfristige strategische Entscheidungen in der kommunalen Wärmeplanung zu treffen.

In einem weiteren beeindruckenden Wandel kommt es in der politischen Landschaft zu einigen Bewegungen. Laut dem ARD-Deutschlandtrend führt die Union mit 31% der Stimmen, gefolgt von der AfD mit 20%. Die Themen Migration und Wirtschaft stehen in der Wählergunst ganz oben.

Zusätzlich finden in dieser Woche in verschiedenen Städten Warnstreiks im Busverkehr statt, ausgelöst durch die Forderung der Gewerkschaft ver.di nach 9% mehr Entgelt. In Horb am Neckar gab es zudem einen größeren Polizeieinsatz im Anschluss an eine Zwangsräumung bei einem Mitglied der „Reichsbürger“-Szene, bei dem glücklicherweise keine gefährlichen Gegenstände gefunden wurden.

Für die Tierfreunde startet vom 10. bis 15. Januar die NABU-Zählaktion „Stunde der Wintervögel“. Ziel dieser Aktion ist es, die Wintervögel in Deutschland zu bestimmen und zu zählen.

Die Entwicklungen in Baden-Württemberg und auf bundespolitischer Ebene zeigen einen klaren Trend hin zu mehr Umweltbewusstsein und wirtschaftlichen Herausforderungen, die die Kommunen aktiv bewältigen müssen.