Die deutsche Justiz hat im Jahr 2023 über 500 Millionen Euro an Vermögen aus kriminellen Handlungen sichergestellt. Dies stellt einen Anstieg von rund 50 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr dar. Laut den Angaben, die durch den Deutschen Richterbund und die Landesjustizministerien bereitgestellt wurden, liegt der Wert der in den letzten drei Jahren abgeschöpften illegalen Vermögenswerte bei etwa 1,5 Milliarden Euro. Dieser positive Trend ist ein Zeichen dafür, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität zunehmend wirksam werden.

Die Vermögensabschöpfung wird als effektives Instrument angesehen, um Stukturen von Kriminalität zu destabilisieren und tatverdächtigen Gruppen finanziell zuzusetzen. Dennoch gibt es erhebliche Herausforderungen. So ist es oft schwierig, Vermögenswerte bei Straftaten wie Drogenhandel, Geldwäsche oder Wirtschaftskriminalität zu identifizieren, da die Täter häufig Vermögen vor einer Verurteilung beiseite schaffen. Justizminister fordern deshalb mehr Zugriffsmöglichkeiten auf diese Vermögenswerte.

Reformen zur Vermögensabschöpfung

Die Problematik hat auch die Bundesregierung dazu veranlasst, das Recht der Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 zu reformieren. Ziel dieser Reform war es, die Abschöpfung zu vereinfachen und die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten zu erleichtern. Ein zentraler Bestandteil der Reform war die Einführung der selbständigen Einziehung gemäß § 76 a Abs. 4 StGB. Nun können Vermögensgegenstände ohne den Nachweis einer rechtswidrigen Tat eingezogen werden, wenn das Gericht von ihrer illegalen Herkunft überzeugt ist.

Diese Neuerung ist besonders relevant in Anbetracht der Zunahme von Clan-, Rocker- und Bandenkriminalität in Deutschland. So zeigt eine Analyse, dass allein im Jahr 2018 über 500 Ermittlungen gegen fast 6.500 Tatverdächtige stattfanden, zu denen zahlreiche kriminelle Organisationen gehörten. Trotz politischer Bedenken, die sich etwa gegen die Unterstellung illegalen Vermögenserwerbs richten, sind die bisherigen Erfahrungen mit dieser Regelung durchweg positiv. Dennoch sind nur wenige Fälle rechtskräftig abgeschlossen.

Konkrete Beispiele aus der Praxis

Ein besonders erfolgreiches Beispiel für die Anwendung dieser neuen Regelungen ist die Beschlagnahme von 77 Immobilien, die mit illegalen Mitteln erworben wurden, in Berlin im Jahr 2018. Die Verfahren zu diesen Immobilien sind bislang in drei Fällen rechtskräftig abgeschlossen. Ein weiterer Prozess bezüglich 60 Immobilien steht für Mai 2025 an. Zukünftige Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung sollen präventiv wirken und darauf abzielen, zukünftige Straftaten zu verhindern.

Trotz der positiven Entwicklungen ist der Begriff Clankriminalität umstritten und wird zunehmend als diskriminierend angesehen. Im Immobilienbereich wird besonders auf Geldwäsche hingewiesen, da illegale Einnahmen oft verschleiert werden können. Auch die Reaktion der Straftäter auf die Einziehung von Luxusgütern zeigt, dass eine konsequente Vorgehensweise nötig ist, um das Verhalten von Angehörigen krimineller Strukturen zu ändern.

Insgesamt verdeutlicht die Entwicklung im Bereich der Vermögensabschöpfung die Relevanz einer stringenten Politik gegen organisierte Kriminalität in Deutschland. Die Justizsysteme müssen weiterhin gemeinsam daran arbeiten, diese Erfolge zu konsolidieren und entsprechend zu agieren.

Weitere Informationen zu den Herausforderungen der Vermögensabschöpfung und den rechtlichen Möglichkeiten finden sich hier: ZVW und BSBD.