Ex-Fußballnationaltorwart Jens Lehmann sieht sich mit einem Strafbefehl konfrontiert, der aufgrund einer mutmaßlichen Trunkenheitsfahrt während des Oktoberfests erlassen wurde. Laut Welt hat das Amtsgericht München gegen ihn eine Geldstrafe verhängt, die auf 80 Tagessätze festgelegt wurde, und ihm wurde zudem die Entziehung seines Führerscheins auferlegt. Lehmann legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein, was von Gerichtssprecher Martin Swoboda bestätigt wurde. Der nächste Schritt besteht darin, einen Termin für eine Hauptverhandlung festzusetzen.

Lehmann, der sich zu dem Vorfall geäußert hat, bezeichnete seine Trunkenheitsfahrt als „Fehler“ und bedauerte die Entscheidung, unter Alkoholeinfluss zu fahren. Er gab an, zwei Stunden nach dem Vorfall mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,7 Promille gefahren zu sein, wehrte sich jedoch gegen die Darstellung, er sei „total betrunken“ gewesen. Die Staatsanwaltschaft München I hatte für diese Tat eine Geldstrafe beantragt und die von Lehmann zu leistende Summe müsste auch die bereits bestehende Verurteilung wegen Sachbeschädigung mit einer Kettensäge berücksichtigen.

Details zur Trunkenheitsfahrt

Die Trunkenheitsfahrt, für die Lehmann verantwortlich gemacht wird, fand während des Oktoberfests statt. Diese Art von Delikt gilt in Deutschland als schwerwiegende Ordnungswidrigkeit. Die genauen Umstände und der Verlauf der Ermittlungen sind für die Festlegung von Strafen entscheidend. In Lehmanns Fall handelt es sich um einen fahrlässigen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, da die BAK die Grenze von 0,3 Promille überschritt. Im Verkehrsgesetz ist festgelegt, dass ein Wert über 1,1 Promille als absolute Fahruntüchtigkeit gilt, während Werte zwischen 0,3 und 1,1 Promille von weiteren alkoholbedingten Ausfallerscheinungen abhängig sind, um als strafbar zu gelten erklärt anwalt.de.

Da Lehmann bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung genießt, bleibt abzuwarten, wie der Einspruch verhandelt wird. Der Anwalt von Lehmann war zuletzt nicht erreichbar, und es wurden keine spezifischen Gründe für den Einspruch öffentlich gemacht. Lehmann könnte in der kommenden Hauptverhandlung die Möglichkeit haben, seinen Einspruch zurückzunehmen oder auf bestimmte Aspekte des Vorfalls zu beschränken.

Rechtliche Konsequenzen

Die rechtlichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt sind erheblich. Neben Geldstrafen droht auch die Entziehung der Fahrerlaubnis und Punkte in Flensburg. In Deutschland wurden im Jahr 2022 rund 4 Millionen Straftaten im Straßenverkehr registriert, wobei etwa 2 % auf übermäßigen Alkoholkonsum oder anderen Rauschmitteln zurückzuführen sind. Solche Delikte, wie Jens Lehmanns Fall, können schwere juristische Konsequenzen nach sich ziehen und erhebliche Auswirkungen auf das persönliche und berufliche Leben der Betroffenen haben.

Die Verhandlung wird mit Spannung erwartet, besonders im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Geldstrafe und die mögliche Neuregelung der Fahrerlaubnis von Jens Lehmann. Der Sportler steht zudem vor den Herausforderungen seiner jüngsten Verurteilung wegen Sachbeschädigung, die ebenfalls in die Beurteilung seines Falls einfließen könnte. Das Gericht berücksichtigte bereits bei dieser Gelegenheit, dass die Gesamtgeldstrafe aufgrund beider Vorfälle mehr als 90 Tagessätze beträgt.