Vorfall | unerlaubte Einreise, Einreiseverbot |
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Ort | Überseehafen Rostock |
Ursache | kein Ausweisdokument, bestehendes Einreiseverbot |
Am 11. Oktober 2024 wurde ein 48-jähriger irakischer Staatsangehöriger am Überseehafen Rostock von der Bundespolizei kontrolliert, als er aus Schweden nach Deutschland einreisen wollte. Der Mann konnte keine Ausweisdokumente vorlegen und behauptete, seinen Reisepass in Schweden vergessen zu haben. Ein Fingerabdruckabgleich ergab jedoch, dass ein bestehendes Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen ihn vorliegt.
Aufgrund dieser Umstände wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise eingeleitet. Die Rückführung des Mannes nach Schweden fand am 14. Oktober 2024 statt, begleitet von Beamten der Bundespolizei, und wurde erfolgreich am Überseehafen Rostock durchgeführt. Weitere Details zu diesem Vorfall finden sich in einem Bericht auf www.presseportal.de.