Die Nordrhein-Westfälische Landesregierung hat die Tierhalter in der Region zur Impfung gegen das Blauzungenvirus (BTV-3) aufgefordert. Diese Empfehlung erfolgt vor dem Hintergrund einer steigenden Anzahl von Fällen und der drohenden Gefahr einer weiteren Ausbreitung in den kommenden Monaten. Der Virus wird durch blutsaugende Mücken der Gattung Culicoides übertragen, deren Aktivität durch die wärmeren Temperaturen in der kommenden Saison steigen dürfte. Besonders gefährdet sind Schafe, Rinder und deren Nachzucht, insbesondere Tiere, die bisher nicht geimpft wurden oder noch keinen Kontakt mit dem Virus hatten. Ziel der Impfung ist die Vermeidung von Tierleid und wirtschaftlichen Schäden für die Landwirtschaft, erklärt Ruhr24.
Die Durchführung der Impfungen sollte bis spätestens Mai 2025 abgeschlossen sein. Ungeimpfte Tiere benötigen dabei zwei Impfdosen, während bereits geimpfte Tiere eine Grundimmunisierung und notwendige Wiederholungsimpfungen ebenfalls bis zum genannten Termin vollzogen haben sollten. Tierhalter sind angehalten, bei Fragen den Hoftierärzten oder dem Tiergesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer NRW zu konsultieren.
Symptome und wirtschaftliche Auswirkungen
Die Blauzungenkrankheit äußert sich bei Schafen durch erhöhte Körpertemperatur, Apathie, geschwollene Mundschleimhäute, Lahmheit und sogar Fehlgeburten bei tragenden Tieren. Auch die Milchleistung der Tiere hat in betroffenen Betrieben bereits nachgelassen, was erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen für die Landwirte nach sich zieht. Zudem kann sich die Genesung betroffener Tiere über Wochen bis Monate erstrecken, wobei eine vollständige Wiederherstellung nicht garantiert ist.
In der jüngsten Vergangenheit wurde die Blauzungenkrankheit in Deutschland insbesondere zwischen Juli und September 2024 zunehmend festgestellt. Ein Nachweis des BTV-3 wurde 2023 in Nordrhein-Westfalen geführt, und die Situation hat sich seither dramatisch entwickelt. Aktuelle Daten zeigen, dass BTV-3 in nahezu allen Bundesländern nachgewiesen wurde, was den Status „frei von einer Infektion mit dem Virus der BT“ für ganz Deutschland aufhebt, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Impfstoffverfügbarkeit und Maßnahmen
Die Entwicklung geeigneter Impfstoffe ist in vollem Gang, jedoch ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 verfügbar. Eine Eilverordnung des BMEL hat jedoch die vorbeugende Impfung mit drei verschiedenen Impfstoffen erlaubt. Insofern sind Tierhalter gefordert, durch präventive Maßnahmen die Exposition ihrer Tiere zu minimieren und sicherzustellen, dass die Gesundheit der Herden geschützt wird.
Die Tierseuchenkasse bietet finanzielle Unterstützung für Impfungen bei Schafen und Rindern an. Besonders die Zuschüsse für die Impfungen von Schafen wurden erhöht, um eine flächendeckende Immunisierung zu sichern und die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Letztlich ist das Wohl der Tiere und die finanzielle Gesundheit der Betriebe in den Händen der Tierhalter, die Verantwortung für die Gesundheit ihrer Tiere übernehmen müssen.