Deutschland

Hunsrück-Mittelrhein: Verbandsgemeinde kämpft gegen Wohnbauflächen-Überschuss!

VorfallGesetzgebung
OrtHunsrück-Mittelrhein, Emmelshausen, St. Goar-Oberwesel

Die Verbandsgemeinde (VG) Hunsrück-Mittelrhein sieht sich gezwungen, die ausgewiesenen Wohnflächen in ihrem Flächennutzungsplan zu reduzieren. Laut einem Bericht der Rhein-Zeitung gibt es mehr als 80 Hektar nicht genutzte Wohnbaufläche in den Flächennutzungsplänen der ehemaligen Verbandsgemeinden Emmelshausen und St. Goar-Oberwesel. Diese Menge überschreitet die Vorgaben des neuen Planungsrechts.

Die VG Hunsrück-Mittelrhein wurde am 1. Januar 2020 durch die Fusion der Alt-VGs Emmelshausen und St. Goar-Oberwesel gegründet. Um den Anforderungen gerecht zu werden, muss bis zum 1. Januar 2028 ein gemeinsamer Flächennutzungsplan (FNP) aufgestellt werden. Anstatt einen kompletten neuen Plan zu entwickeln, soll aus Kostengründen eine Zusammenführung der bestehenden Pläne angestrebt werden.

Über den Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der von der Verbandsgemeinde oder von verbandsfreien Gemeinden aufgestellt wird. Er enthält städtebauliche Nutzungen für verschiedene Flächen, darunter Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen sowie Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen. Wie die Website Hunsrück-Mittelrhein erläutert, hat der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Bürgern. Aus ihm können keine Rechtsansprüche wie eine Baugenehmigung abgeleitet werden.

Der Flächennutzungsplan wirkt jedoch als behördenverbindliches, planungsbindendes Programm für die Verwaltung und andere Behörden. Bebauungspläne, die rechtsverbindliche Festsetzungen enthalten, müssen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden. Bürger können im Außenbereich betroffen sein, wenn der Flächennutzungsplan widersprüchliche Darstellungen enthält oder Planvorbehalte bestehen. Zudem liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn ein Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder diesen ausgesetzt wird.

Ort des Geschehens

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 20
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 177
Analysierte Forenbeiträge: 47

Referenz
www.rhein-zeitung.de
Weitere Infos
www.hunsrueckmittelrhein.de
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