Ab dem Jahr 2025 müssen Verbraucher in Deutschland mit drastischen Konsequenzen rechnen, wenn sie die geltenden Mülltrennungsregeln verletzen. Insbesondere die illegale Entsorgung von bestimmten Abfällen kann hohe Bußgelder nach sich ziehen. Dies betrifft vor allem Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) reguliert werden. Der Gesetzgeber will damit die ordnungsgemäße Entsorgung und den Schutz von Gesundheit und Umwelt vor schädlichen Substanzen fördern.
Das ElektroG, das im Frühjahr 2021 novelliert wurde, verpflichtet Hersteller, Importeure und Vertreiber dazu, ihre Produkte umweltgerecht zu entsorgen. Verbraucher sind aufgefordert, Elektrogeräte nicht im regulären Restmüll zu entsorgen, sondern diese an Rücknahmestellen, Wertstoffhöfen oder direkt im Rahmen der Rücknahme durch Einzelhändler abzugeben. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Altgeräte einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage zugeführt werden, wie das Umweltbundesamt weiter erläutert.
Hohe Bußgelder für Verstöße
Die neue Gesetzgebung sieht sowie bundesweit unterschiedliche Bußgelder für die illegale Entsorgung von Elektrogeräten vor. In Sachsen können diese bis zu 10.000 Euro betragen, während andere Bundesländer, wie bspw. Bayern und Baden-Württemberg, maximal 2.500 Euro festsetzen. Die Bußgelder variieren in den einzelnen Bundesländern und umfassen:
Bundesland | Maximales Bußgeld |
---|---|
Baden-Württemberg | bis zu 2.500 Euro |
Bayern | bis zu 2.500 Euro |
Brandenburg | bis zu 1.500 Euro |
Bremen | bis zu 400 Euro |
Hamburg | bis zu 2.000 Euro |
Hessen | bis zu 1.500 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | bis zu 5.000 Euro |
Niedersachsen | bis zu 1.500 Euro |
Nordrhein-Westfalen | bis zu 1.530 Euro |
Rheinland-Pfalz | bis zu 2.556,46 Euro |
Saarland | bis zu 2.500 Euro |
Sachsen | bis zu 10.000 Euro |
Schleswig-Holstein | bis zu 1.500 Euro |
Thüringen | bis zu 1.500 Euro |
Nicht nur Elektrogeräte, sondern auch andere Abfälle wie Bauschutt und Altreifen sind von den Regelungen betroffen. In Hessen können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro für die falsche Entsorgung von Bauschutt über fünf Kubikmeter verhängt werden. In Mecklenburg-Vorpommern wird ein ähnliches Bußgeld für die illegale Entsorgung von Altreifen in Höhe von bis zu 10.000 Euro fällig, sofern es sich um bis zu 100 Tonnen handelt.
Verantwortung der Hersteller und Verbraucher
Gemäß § 12 des Elektrogesetzes sind die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) zu registrieren. Diese Pflicht gilt auch für Hersteller ohne Sitz in Deutschland, die einen Bevollmächtigten benennen müssen. Zudem sind Verbraucher aufgefordert, ihre Elektrogeräte vorab zu prüfen, ob sie noch verwendet werden können und diese entsprechenden Stellen zur Rücknahme zu bringen, wie das BMUV feststellt.
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger müssen zudem Altgeräte kostenlos an Sammelstellen entgegennehmen, während Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² (bzw. 800 m² für Lebensmittelhändler) ebenfalls zur Rücknahme verpflichtet sind. Diese Regelungen sind Teil der Bestrebungen, die Abfallmengen zu reduzieren und die Umwelt zu schützen.
Für Verbraucher ist es somit essenziell, sich über die neuen Regelungen zu informieren, um Bußgelder zu vermeiden und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.