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Höcke-Prozess: Urteil nach Nazi-Parole bei AfD-Stammtisch?

Anhörung im Prozess gegen Höcke wegen Nazi-Parole: Weiteres Urteil erwartet

Der Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wird am Mittwoch vor dem Landgericht Halle fortgesetzt. Höcke wird beschuldigt, bei einem AfD-Stammtisch die verbotene Nazi-Parole „Alles für Deutschland“ verwendet zu haben. Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass Höcke die ersten Worte aussprach und dann das Publikum aufforderte, den Satz zu vervollständigen.

Nach einer Verhandlungspause wird erwartet, dass die Beweisaufnahme abgeschlossen wird und die Plädoyers gehalten werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Gericht an diesem Tag ein endgültiges Urteil fällt.

Höcke beteuerte bei Prozessbeginn seine Unschuld und erklärte, er habe nicht erwartet, dass die Stammtisch-Teilnehmer die Parole vervollständigen würden. Dieser Vorfall ist nicht das erste Mal, dass Höcke wegen des Verwendens verfassungswidriger Symbole angeklagt wurde. Bereits im Mai dieses Jahres wurde er wegen desselben Vorwurfs zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die Parole „Alles für Deutschland“ wurde einst von der SA, der paramilitärischen Organisation der NSDAP, verwendet. Ihr Verbot dient dem Schutz der demokratischen Werte in Deutschland und der Verhinderung jeglicher Verherrlichung des Nationalsozialismus.

Die Entscheidung des Gerichts wird mit Spannung erwartet, da sie möglicherweise Auswirkungen auf das politische Schicksal von Björn Höcke haben könnte. Bleibt er weiterhin Vorsitzender der Thüringer AfD oder müssen politische Konsequenzen gezogen werden?

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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