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Höcke kämpft gegen Verurteilung vor dem BGH: Berufung eingereicht

Höcke kämpft nach Urteil für Revision vor dem BGH

Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Berufung von Bjoern Hocke wegen des Verwendens verbotener SA-Parolen „Alles für Deutschland“ hat erneut die Aufmerksamkeit auf den Thüringer AfD-Vorsitzenden gelenkt. Seine Anwälte legten Berufung gegen das Urteil ein, das ihn zu einer Geldstrafe von insgesamt 16.900 Euro verurteilte.

Bereits in der Vergangenheit wurde Hocke wegen eines ähnlichen Vorfalls bei einer AfD-Veranstaltung in Thüringen verurteilt. Das Landgericht Halle sprach ihn schuldig, unverfassungsmäßige Organisationssymbole verwendet zu haben. Trotz dieser zweiten Verurteilung behauptet Hocke seine Unschuld und fordert Freispruch in beiden Verfahren.

Der politische Einfluss von Höcke in Thüringen ist weiterhin präsent, da er nicht nur der Landes- und Fraktionsvorsitzende seiner Partei ist, sondern auch als Spitzenkandidat für die bevorstehende Landtagswahl im September antritt. Seine beharrliche Leugnung der Schuld und die fortgesetzte Unterstützung seiner Anhänger deuten darauf hin, dass der Fall vor dem BGH noch weitere Diskussionen in der deutschen Politik auslösen könnte.

Die Tatsache, dass Hocke wiederholt wegen des Gebrauchs von Nazi-Symbolen und Slogans verurteilt wurde und dennoch seine Unschuld beteuert, wirft Fragen nach den Grenzen der politischen Äußerungen in Deutschland auf. Die Berufung vor dem BGH wird zeigen, ob das Gericht eine andere Sicht auf den Fall haben wird und welche Konsequenzen dies für Hockes politische Zukunft haben könnte.

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