Am 22. Januar 2025 steigen die Vorbereitungen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar auf Hochtouren. Rund 61,1 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland werden in den kommenden Tagen ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten. Dies berichtet rheinpfalz.de und hebt hervor, dass das Briefzentrum Saarbrücken verantwortlich für die Verteilung dieser Benachrichtigungen im Saarland und in Teilen der Westpfalz ist, darunter Pirmasens, Zweibrücken, Landstuhl und Kusel. Jörg Bahls, der Leiter der Postniederlassung Saarbrücken, betont die Einsatzbereitschaft des über 4.000 Mitarbeitenden umfassenden Postteams.
Besonders der Trend zur Briefwahl nimmt stark zu. Während 2017 nur 28,6% der Wähler per Brief wählten, waren es 2021 bereits 47,3%. Nikola Hagleitner, Vorständin Post & Paket Deutschland der DHL Group, unterstreicht die Bedeutung der Briefwahl für die Demokratie. Die Deutsche Post hat sich intensiv auf das Wahljahr 2025 vorbereitet und betont, dass Wahlbenachrichtigungen bis spätestens 2. Februar 2025 an alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten versendet werden.
Fristen und wichtige Informationen
Das Wählerverzeichnis umfasst alle Wahlberechtigten, die am 12. Januar 2025 bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren. Interessierte Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, um an der Wahl teilnehmen zu können. Dieser Antrag ist gleichzeitig ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl und kann bereits gestellt werden, wie bundeswahlleiterin.de mitteilt.
Wahlbenachrichtigungen enthalten Informationen zum Wahlraum, wo die Wahlberechtigten am Wahlsonntag ihre Stimme abgeben können. Sollten bis zum 2. Februar 2025 keine Benachrichtigungen bei den Bürgern eingehen, wird geraten, umgehend Kontakt mit dem zuständigen Wahlamt aufzunehmen. Zudem besteht vom 3. bis 7. Februar 2025 die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis der Gemeindebehörde einzusehen und die Richtigkeit der Daten zu überprüfen.
Wichtige Hinweise zur Briefwahl
Für die Briefwahl müssen die Wähler ihre Hausbriefkästen korrekt beschriften und die Wahlbriefe frühzeitig verschicken. Diese Wahlunterlagen können nur nach der Nominierung der Kandidaten, die bis zum 31. Januar 2025 erfolgen muss, versendet werden. Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr beim Wahlamt vorliegen. Für die Versendung aus dem Ausland wird die Nutzung von Luftpost empfohlen, da die Briefwahl besonders für Soldaten im Auslandseinsatz und Menschen in Pflegeheimen von Bedeutung ist.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Wahlbenachrichtigung nicht im Wahlraum vorgelegt werden muss, jedoch ist ein Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) erforderlich, wenn keine Wahlbenachrichtigung vorhanden ist. Bürger, die glauben, nicht im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, können gemäß den Informationen von bundeswahlleiterin.de nicht wählen und sollten ebenfalls die zuständige Gemeinde kontaktieren. Rechtsgrundlage für diese Verfahren ist § 56 BWO.