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Wasserverbrauchssteuer in Wiesbaden gestoppt: Ministerium hebt rechtswidrigen Beschluss auf

Die Kommunalaufsicht des hessischen Innenministeriums hat den Beschluss der Stadt Wiesbaden zur Einführung einer Wasserverbrauchssteuer gestoppt. Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 20. Dezember 2023 beschlossen, eine Steuer in Höhe von 90 Cent pro Kubikmeter Wasser ab dem ersten Liter zu erheben. Dieser Beschluss wurde nun aufgehoben, da er gegen geltendes Recht verstößt. Die Landeshauptstadt Wiesbaden hatte bereits Ende Februar angekündigt, die Steuer vorerst nicht einzuführen, nachdem Bedenken seitens der Kommunalaufsicht geäußert wurden.

Laut der Kommunalaufsicht gibt es im Wasserrecht verschiedene Möglichkeiten, um einen sparsameren Umgang mit Wasser zu fördern, jedoch wird eine Wassersteuer nicht explizit genannt. Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung dürfen Städte mit den Einnahmen aus Wassergebühren keinen Gewinn erzielen, sondern lediglich die Kosten decken. Eine Wasserverbrauchssteuer würde dieses Prinzip umgehen. Die geplante Verbrauchssteuer in Wiesbaden hätte vor allem Vielverbraucher mit hoher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit betroffen, was jedoch beim Trinkwasser nicht zutrifft. Zusätzlich sollte die Steuer bereits ab dem ersten Liter Wasser erhoben werden.

Die Stadt Wiesbaden hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Kommunalaufsicht Klage einzureichen. Letztendlich obliegt die Entscheidung über eine mögliche Klage der Stadtverordnetenversammlung.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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