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Versicherer: Unwetterschäden erst in einigen Tagen absehbar – Tipps zur Schadensregulierung

Die Schäden, die durch Dauerregen und Unwetter im Saarland und in Rheinland-Pfalz verursacht wurden, können frühestens in einigen Tagen abgeschätzt werden, so der Gesamtverband der Versicherer (GDV) in Berlin. Es wird darauf hingewiesen, dass das Wasser zunächst vollständig abfließen muss, bevor die Schäden überhaupt begutachtet werden können. Dieser Prozess wird noch einige Tage in Anspruch nehmen und hängt auch von der Entwicklung weiterer angekündigter Regenfälle ab. Die R+V Versicherung in Wiesbaden warnt davor, Wasserschäden überhastet und ohne Fachkenntnisse zu beheben.

Im Hinblick auf die Versicherungsabschlüsse gegen Elementarrisiken wie Starkregen und Hochwasser liegt die Quote in Rheinland-Pfalz bei 46 Prozent und im Saarland bei 47 Prozent. Im Bundesdurchschnitt sind 54 Prozent der Bevölkerung gegen alle Naturgefahren versichert. Es wird betont, dass vielen Hausbesitzern die individuelle Bedrohung durch Naturgefahren nicht bewusst ist.

Für Schäden am Haus durch Sturm und Hagel ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, während die Hausratsversicherung bei beschädigtem Hausrat einspringt. Schäden, die durch Starkregen verursacht werden, erfordern eine Elementarschadenversicherung. Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am Auto ab.

Empfohlen wird, dass Betroffene zunächst ihre Versicherungspolicen prüfen, um festzustellen, ob sie gegen weitere Naturgefahren abgesichert sind. Schäden sollten unverzüglich der Versicherung gemeldet werden, wobei die meisten Unternehmen Hotlines eingerichtet haben und Tipps für die Aufräumarbeiten geben. Mieter sollten sich umgehend an ihre Vermieter wenden und den Schaden möglichst mit Fotos dokumentieren sowie Kaufbelege bereithalten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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