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Streit um Asylbewerberunterkünfte im Wiesbadener Villenviertel

Gericht setzt neues Asylheim in exklusivem Villenviertel durch: Was bedeutet das für die Anwohner?

Im exklusiven Villenviertel in Wiesbaden entstehen derzeit zwei Unterkünfte für Asylbewerber, die voraussichtlich bis Ende Juli 2026 bestehen bleiben sollen. Trotz des starken Unmuts der Anwohner über diese Pläne hat das Verwaltungsgericht in Wiesbaden einen neuen Eilantrag der Bürgerinitiative abgelehnt. Die siebte Kammer des Gerichts erklärte, dass die genehmigte Größe der Unterkunft mit den Vorgaben des Bebauungsplans im Einklang stehe. Das bedeutet, dass es rechtlich zulässig ist, in diesem Wohngebiet eine größere Anzahl von Menschen unterzubringen, insbesondere da es bereits mehrere größere Mehrfamilienhäuser in der Nachbarschaft gibt.

Die Bedenken der Anwohner hinsichtlich eventueller Verstöße gegen das Rücksichtnahmegebot wies das Gericht zurück. Es wurde festgestellt, dass von den Bewohnern keine unzumutbaren Störungen für die Nachbarschaft zu erwarten seien. Bereits im November war ein erster Eilantrag der Nachbarn aufgrund fehlender Baugenehmigungen abgelehnt worden. Die Befürchtung, dass eine nahegelegene bestehende Unterkunft geschlossen werden könnte, wurde durch eine Prüfung der Bauaufsicht jedoch entkräftet.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bezüglich des Eilantrags ist noch nicht rechtskräftig, da innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden kann. Sollte es dazu kommen, müsste der Hessische Verwaltungsgerichtshof über die Angelegenheit urteilen. In dem Stadtteil Wiesbaden-Südost, in dem die Unterkünfte entstehen, dominieren politisch die Grünen und die CDU. Bei der letzten Ortsbeiratswahl stimmten knapp 31% für die SPD und knapp 24% für die Grünen. Bei der Landtagswahl erhielt die AFD etwa 14% der Stimmen, während die CDU und die Grünen etwa 29% und 21% erhielten.

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