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Neue Wasserverbrauchssteuer in Wiesbaden: Kommunalaufsicht und Stadt im Dissens

Die geplante Einführung der Wasserverbrauchssteuer in Wiesbaden wurde gestoppt, da sie im Wasserrecht nicht vorgesehen ist. Laut Kommunalaufsicht gibt es verschiedene Wege, um einen sparsameren Umgang mit Wasser zu fördern, jedoch wird eine Wassersteuer nicht explizit im Gesetz genannt. Die höchstrichterliche Rechtsprechung besagt zudem, dass Städte mit den Einnahmen aus Wassergebühren lediglich die Kosten decken dürfen, ohne Gewinn zu erzielen. Eine Wasserverbrauchssteuer würde dieses Prinzip umgehen.

Die geplante Steuer sollte nach dem Prinzip der Verbrauchsteuer vor allem Vielverbraucher mit einer hohen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit belasten. Allerdings wurde festgestellt, dass dies bei Trinkwasser nicht der Fall ist. In Wiesbaden sollte die Steuer sogar ab dem ersten Liter erhoben werden, was auf Kritik stieß.

Die Stadt Wiesbaden äußerte Bedauern darüber, dass die Kommunalaufsicht bereits kurz nach der Beschlussfassung rechtliche Bedenken geäußert hatte. Es scheint eine Divergenz in den rechtlichen Bewertungen zwischen der Stadt und der Kommunalaufsicht zu geben, insbesondere da es sich um eine „neue“ Steuer handelt. Die endgültige Entscheidung über eine Klage gegen die Entscheidung der Kommunalaufsicht und die mögliche Aussetzung der Steuer soll in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung getroffen werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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