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Kontroverse um Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden: Gericht lehnt Eilantrag ab

Stadt vs. Anwohner: Entscheidung im Streit um Flüchtlingsheim in Wiesbaden

In Wiesbaden gab es einen langwierigen Streit zwischen der Stadt und Anwohnern über die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft in einem denkmalgeschützten Gebäudekomplex. Anwohner, die sich in einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen haben, sind erneut vor Gericht gescheitert, da ihr Eilantrag abgelehnt wurde. Die Stadt hatte das ehemalige Didier-Verwaltungsgebäude im Villenviertel Südost erworben und zu einer Flüchtlingsunterkunft umgebaut, was zu Unmut bei den Anwohnern führte.

Die Anwohner kritisieren, dass sie nicht angemessen über die Pläne informiert wurden und dass ihre Anliegen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Sie zweifeln zudem daran, dass das Gebäude geeignet ist, um eine große Anzahl von Menschen zu beherbergen und bemängeln, dass in ihrem Viertel überdurchschnittlich viele Geflüchtete untergebracht werden. Trotz des Widerstands sind bereits Bewohner in die Unterkunft eingezogen.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte schon im November 2023 einen früheren Eilantrag gegen die Flüchtlingsunterkunft abgelehnt, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Baugenehmigung vorlag. Nachdem die Genehmigung erteilt wurde, wurde ein neuer Eilantrag gestellt, der ebenfalls abgelehnt wurde. Das Gericht argumentierte, dass eine Flüchtlingsunterkunft durchaus in einem Wohngebiet sein könne und dass keine unzumutbaren Störungen für die Nachbarschaft zu erwarten seien. Die Entscheidung des Gerichts ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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