Vorfall | Sonstiges |
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Ort | Wiesbaden |
Die Deutsche Bahn hat für den 15. Dezember bedeutende Änderungen beim Erwerb von Sparpreis-Tickets angekündigt. Kunden müssen künftig keine persönlichen Daten mehr angeben, wie etwa eine E-Mail-Adresse oder Handynummer, um von den vergünstigten Fahrscheinen zu profitieren. Dies gilt besonders für Reisende, die am Bahnschalter Tickets kaufen, und kommt als Antwort auf die wachsende Kritik bezüglich der vorherigen Regelungen, die Kunden ohne Internetzugang oder Smartphone ausschlossen. Alexander Roßnagel, der hessische Landesdatenschutzbeauftragte, lobte die Entscheidung als einen konstruktiven Schritt zur Lösung des Datenschutzkonflikts, der durch zahlreiche Beschwerden entstanden war, wie tz.de berichtete.
Die Überarbeitung des Verkaufsprozesses tritt am 15. Dezember in Kraft und ermöglicht es den Reisenden nun, Sparpreis-Tickets am Schalter ohne die Angabe einer E-Mail oder Handynummer zu erhalten. Nur wenige Nutzer seien ohne E-Mail-Adresse, dennoch wolle die Bahn auch diesen Personen den Zugang zu den Sparpreisen eröffnen. Eine Bahnsprecherin betonte, dass es dennoch empfohlen wird, eine E-Mail-Adresse anzugeben, um Inhalte wie Informationen zu Gleiswechseln oder Verspätungen besser zu kommunizieren. Zusätzlich führt die Deutsche Bahn zu Beginn des neuen Jahres einen neuen Sparpreis namens „Sparpreis Business“ ein, der speziell für Geschäftsreisende konzipiert ist, um Reisen mit der Bahn attraktiver zu gestalten. Diese Änderungen spiegeln das Feedback der Kunden wider und zeigen, dass die Bahn bereit ist, auf die Bedürfnisse ihrer Reisenden einzugehen, wie auch RND hervorgehoben hat.
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