Hessens oberster Datenschützer, Alexander Roßnagel, hat die Regelungen der Bahn für Sparpreistickets scharf kritisiert. Nach seinen Angaben werden beim Ticketkauf überflüssige persönliche Daten abgefragt, was Menschen ohne Smartphone oder Internetzugang ausschließt. Roßnagel betont, dass die Bahn, obwohl sie angibt, über 90 Prozent ihrer Kunden online zu bedienen, auch Millionen von Fernreisenden im Stich lasse. Zudem erhebt die Bahn beim Online-Kauf nicht nur den Namen, sondern auch die Handynummer oder E-Mail-Adresse, was viele als unzulässig empfinden.
Eine Sprecherin der Bahn wies die Vorwürfe zurück und erklärte, die Kontaktdaten seien nötig, um Passagiere über Änderungen zu informieren, etwa bei Gleiswechseln oder Verspätungen. Laut Bahn werden die Daten nur zur Ticketübermittlung und Reiseinformationen verwendet. Roßnagel hingegen sieht in der zwangsweisen Erhebung von Kontaktdaten einen klaren Verstoß gegen den Datenschutz, da die Bahn keine minimalen Daten erhebt, sondern eher die für sie wirtschaftlich interessanten. Für weitere Informationen zu diesen kritischen Äußerungen verweisen wir auf die Berichterstattung auf www.fr.de.