Kriminalität und JustizWetteraukreis

WhatsApp-Gruppe „Itiotentreff“: Keine ausreichende Beweise für Verbreitung volksverhetzender Inhalte

Vorsprung Wetterau – Kein Prozess gegen rechtsextreme Polizisten

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat entschieden, dass kein hinreichender Tatverdacht für eine Verurteilung der angeschuldigten Mitglieder der WhatsApp-Gruppe „Itiotentreff“ besteht. Die Angeklagten wurden beschuldigt, in den Jahren von 2014 bis 2018 verbotene Inhalte in Form von Bild- und Videodateien verbreitet zu haben. Diese Inhalte enthielten hauptsächlich Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie volksverhetzende Inhalte.

Interessanterweise waren fünf der sechs Angeklagten zum Zeitpunkt der Taten Polizeibeamte. Die Untersuchung konzentrierte sich auf den Inhalt der Gruppe „Itiotentreff“, in der innerhalb eines Jahres über 1600 Nachrichten ausgetauscht wurden. Trotz des widerlichen Charakters der geteilten Inhalte konnte das Gericht den Tatbestand des Verbreitens nicht feststellen und lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab.

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Das Oberlandesgericht betonte, dass obwohl die Inhalte als menschenverachtend und rechtsextrem einzustufen sind, die Handlungen nicht strafbar seien. Das Merkmal des „Verbreitens“ sei nicht erfüllt, da die Inhalte nur innerhalb geschlossener Chatgruppen mit einem überschaubaren Benutzerkreis geteilt wurden.

Die Entscheidung des Gerichts beruht auf der Tatsache, dass eine Rechtsverletzung nur dann angenommen werden kann, wenn tatsächliche Beweise für die Weitergabe an eine unbegrenzte Anzahl von Personen und die Billigung dieser Handlung vorliegen. In diesem speziellen Fall konnte die Staatsanwaltschaft keine konkreten Beweise dafür liefern, dass die Angeklagten die Verbreitung ihrer Inhalte billigend in Kauf genommen hätten.

Obwohl die Entscheidung des Gerichts in Bezug auf eine strafrechtliche Verurteilung gefallen ist, wurde betont, dass disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen die anklagegegenständlichen Polizisten unumgänglich seien. Die Gruppe „Itiotentreff“ diente offensichtlich dem Zweck, ihre Mitglieder durch schockierende Inhalte zu amüsieren, was sofort durch den Namen der Gruppe deutlich wird.

Letztendlich ist diese Urteilsentscheidung endgültig und nicht mehr anfechtbar, was ein wichtiges Signal für die Einhaltung von Rechtsnormen in der Polizei und der gesamten Gesellschaft sendet.

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