Wetteraukreis

Kein Wolf, sondern ein Hund: Aufklärung über Tierrisse im Büdinger Wildpark

Im Februar und März wurden im Büdinger Wildpark sieben Tiere gerissen, was zu anfänglichen Befürchtungen führte, dass ein Wolf für die Angriffe verantwortlich sein könnte. Die anhaltende Besorgnis in der Region ließ jedoch nach, als sich herausstellte, dass ein Hund und nicht ein Wolf die Tiere getötet hatte.

Bürgermeister Benjamin Harris bestätigte die Ergebnisse einer genetischen Analyse, die den Verdacht auf einen Wolf als Täter ausschloss. Zusammen mit den Wolfsberatern von Hessen Forst wurde festgestellt, dass ein Hund für den Tod von fünf Mufflons und zwei Rothirschen verantwortlich war.

Die genetischen Spuren, die an den gerissenen Tieren gefunden wurden, wiesen eindeutig auf einen Hund hin. Eine Untersuchung zeigte, dass bei einem der Mufflons Hunde-DNA vorlag, während bei einem anderen sowohl Hunde- als auch Fuchs-DNA nachgewiesen wurden. Die Analyse schloss Mischlinge aus Wolf und Hund als mögliche Verursacher aus.

Die Stadt Büdingen reagierte auf die Vorfälle, indem sie die Überwachung des Wildparks mit Wildkameras verstärkte. Interessanterweise endeten die Angriffe nach Bekanntgabe der Überwachungsmaßnahmen, ohne dass ein Hund oder Wolf auf den Kameras gesichtet wurde. Bürgermeister Harris appellierte an Tierhalter, ihre Hunde im Bereich des Wildparks an der Leine zu führen, um weitere Zwischenfälle zu vermeiden.

Es ist auffällig, dass die Risse der Tiere genau zu dem Zeitpunkt aufhörten, als die Überwachung durch Wildkameras begann. Obwohl es in Hessen normalerweise keinen Leinenzwang für Hunde in Wäldern gibt, wird im Bereich des Wildparks dringend empfohlen, Hunde anzuleinen, insbesondere in der Nähe des Tiergeheges und des Waldkindergartens „Die Frischlinge“. Sollte ein Hund unbeaufsichtigt umherlaufen, haben Jäger das Recht, das Tier zu erschießen. In Büdingen würde jeder Vorfall, in dem Hunde absichtlich in das Gehege gelassen werden oder streunende Hunde für Schäden verantwortlich sind, angezeigt und strafrechtlich verfolgt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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