In Karben bleibt die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ein zentrales Thema in der Stadtpolitik. Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft hat in Burg-Gräfenrode sowie an der Groß-Kärber Waldhohl Mehrfamilienhäuser errichtet. Mario Beck, der Vorsitzende der CDU, kündigte an, dass in zukünftigen Neubaugebieten wie Petterweil und im Brunnenquartier der kommunale Wohnungsbau neben dem privaten Wohnungsbau gefördert werden soll.
Die Stadt Karben wird der neuen Fördergesellschaft des Wetteraukreises beitreten. Der Kreistag in Friedberg hat einstimmig eine neue Förderrichtlinie sowie die Gründung dieser Gesellschaft beschlossen. Der Haushalt der Stadt, eingebracht von Bürgermeister Guido Rahn, enthält bereits Mittel für den Kapitalanteil an der neuen Gesellschaft.
Details zur Förderrichtlinie
Die Förderrichtlinie des Wetteraukreises sieht verschiedene finanzielle Anreize vor. So wird ein Sockelbetrag von 400 Euro pro Quadratmeter für Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen sowie 250 Euro pro Quadratmeter für solche mit mittlerem Einkommen bereitgestellt. Ergänzend gibt es zusätzliche Fördermittel für barrierefreie oder denkmalgeschützte Projekte. Zudem umfasst die Richtlinie eine Bindungsfrist von bis zu 25 Jahren für die gewährten bezahlbaren Mieten.
Die Grundsteuerhebesätze in Karben bleiben zum 1. Januar 2025 stabil bei 440 Punkten, was nahezu 20 Prozent unter dem hessischen Durchschnitt liegt. Zum Vergleich: Bad Vilbel hat 515, Nidderau 733, Friedberg 590, Bad Nauheim 560, Niddatal 480, Frankfurt 855 und Rosbach mit 429 Punkten sogar einen niedrigeren Hebesatz als Karben. Diese niedrigen Hebesätze in Karben werden als wichtiges Signal betrachtet, obwohl Veränderungen durch die Reform der Bemessungsgrundlage bevorstehen.
Zusätzlich wird in der Förderung die Schaffung von abgeschlossenen Wohnungen hervorgehoben, wobei alle Wohnungen selbstständige Haushaltsführung ermöglichen müssen. Auch Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand werden finanziell unterstützt. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 200.000 Euro, und es gibt Erhöhungen des Sockelbetrags um 20 Prozent für Objekte in Denkmalschutz oder für barrierefreie Wohnungen.
Für detaillierte Informationen zur Förderung des Wohnraums können interessierte Leser die Artikel von fr.de und wetteraukreis.de besuchen.