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Tankstellen sollen mehr Schnellladesäulen für E-Autos erhalten

Die Bundesregierung plant, eine Versorgungsauflage für Tankstellenketten einzuführen, die sie verpflichten würde, ab dem 1. Januar 2028 an jeder Tankstelle mindestens einen öffentlich zugänglichen Schnellladepunkt mit einer Leistung von mindestens 150 Kilowatt zu betreiben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die aktuell unzureichende Anzahl von Schnellladesäulen für Elektroautos an Tankstellen zu erhöhen.

Der Beschluss betrifft voraussichtlich etwa ein Dutzend Unternehmen, welche mit ihren Tankstellenstandorten berücksichtigt werden. Im Kontext des steigenden Interesses an Elektromobilität und der Notwendigkeit, die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen, wird die flächendeckende Bereitstellung einer leistungsfähigen Ladeinfrastruktur als entscheidend erachtet.

Trotz des bereits laufenden Ausbaus von Schnellladeinfrastruktur an Tankstellen sieht die Bundesregierung noch keine flächendeckende Abdeckung. Die Tankstellen werden als wichtige Standorte mit hoher Besucherfrequenz angesehen, sodass die Bereitstellung von Ladestrom neben fossilen Kraftstoffen immer bedeutsamer wird. Mit der geplanten Versorgungsauflage wird die Einführung von etwa 8000 neuen Schnellladepunkten erwartet, um die bestehende Infrastruktur von knapp 22.000 Schnellladepunkten weiter auszubauen.

Der Mineralölwirtschaftsverband en2x äußerte Kritik an den Plänen der Bundesregierung und bezeichnete einen Ladesäulenzwang an Tankstellen als Symbolpolitik. Laut dem Verband gibt es bereits heute eine ausreichende Anzahl von Schnellladesäulen an Tankstellen in Deutschland, wobei etwa zwei Drittel aller Tankstellen im Umkreis von 5 Kilometern eine Schnellladesäule haben. Die Einführung neuer Zwangsmittel könnte zu einer ineffizienten Nutzung von Ressourcen führen und möglicherweise bessere Standorte für Ladesäulen vernachlässigen.

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