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Tariferhöhungen in Hessen und Sachsen: Neue Tarifverträge für Gastgewerbe-Mitarbeiter

Die Tarifverträge steigen in Hessen und Sachsen und bringen positive Veränderungen für die Beschäftigten im Gastgewerbe. In beiden Bundesländern haben sich die Tarifpartner auf neue Vereinbarungen geeinigt, die sowohl höhere Entgelte als auch mehr Planungssicherheit für die Arbeitnehmer bieten.

Fokus auf die finanzielle Anerkennung der Mitarbeiter

Die Tariferhöhung in Hessen erfolgt in zwei Stufen, beginnend am 1. Juli 2024 mit einer Erhöhung um 5,7 Prozent, gefolgt von weiteren 6,4 Prozent ab dem 1. März 2025. Diese Anpassungen sind das Ergebnis von intensiven Verhandlungen zwischen dem Hotel- und Gastronomieverband Dehoga Hessen und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Gerald Kink, Vorsitzender der Dehoga-Hessen-Tarifkommission, betont die Bedeutung der Tarifverträge als Zeichen der Wertschätzung für die Beschäftigten im Gastgewerbe, obwohl sie für die Betriebe eine finanzielle Herausforderung darstellen.

Der Tarifvertrag in Hessen, mit einer Laufzeit von 18 Monaten, sieht auch eine entsprechende Anpassung der Ausbildungsvergütungen vor und ist zum ersten Mal am 31. Dezember 2025 kündbar.

Tarifvertrag in Sachsen sichert langfristige Planung

In Sachsen wurde der Tarifvertrag zwischen dem Dehoga Sachsen und der NGG für drei Jahre abgeschlossen, um den Beschäftigten und Unternehmen eine langfristige Planungssicherheit zu bieten. Die Entgelte steigen in drei Schritten: zuerst um 7 Prozent zum 1. Juni 2024, gefolgt von 5 Prozent zum 1. Juni 2025 und erneut 5 Prozent zum 1. Juni 2026. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten als Ausgleich für die aktuellen Leermonate zwei zusätzliche Urlaubstage.

Die Auszubildenden profitieren ebenfalls von dieser Vereinbarung mit einer deutlichen Anpassung der Lehrlingsentgelte für jedes Ausbildungsjahr. Dadurch wird nicht nur die Anerkennung der Arbeit der Auszubildenden deutlich, sondern auch eine langfristige Bindung an die Branche gefördert, was sich positiv auf die Zukunft des Gastgewerbes auswirken kann.

Stärkung der Sozialpartnerschaft in der Branche

Der Dehoga Sachsen betont die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, um die Zukunftsfähigkeit der Branche zu gewährleisten. Axel Klein, Hauptgeschäftsführer des Sächsischen Hotel- und Gaststättenverbandes, unterstreicht die Notwendigkeit einer starken Sozialpartnerschaft, die sich sowohl für die Interessen der Mitarbeitenden als auch für die Zukunftsfähigkeit des Gastgewerbes engagiert.

Die Tarifsteigerungen in Hessen und Sachsen sind nicht nur ein wichtiger Schritt zur finanziellen Anerkennung der Beschäftigten, sondern auch zur langfristigen Sicherung der Branche. Durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften können zukünftige Herausforderungen gemeinsam angegangen und Lösungen gefunden werden, die sowohl den Mitarbeitern als auch den Betrieben zugutekommen.

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