Mehrere Gemeinden in Hessen äußern ernsthafte Zweifel an den Ergebnissen des Zensus 2022. Betroffene Städte befürchten erhebliche finanzielle Einbußen durch gesenkte Einwohnerzahlen. Diese Sorgen führen dazu, dass das Hessische Statistische Landesamt (HSL) mehr Zeit für die Prüfung der eingereichten Widersprüche benötigt. Ursprünglich war geplant, dass die Kommunen bis Ende März eine Antwort erhalten, doch die Rückmeldungen verzögern sich um einige Wochen. Von insgesamt 421 hessischen Kommunen haben 40 Widerspruch eingelegt, darunter größere Städte wie Hanau, Fulda und Gießen, wobei die Widersprüche vor allem die Korrektheit der Zensus-Daten betreffen, die eine Senkung der Einwohnerzahlen zur Folge hatten, wie t-online.de berichtet.
Die Befürchtungen der Städte beziehen sich letztlich auf mögliche finanzielle Einbußen. Hanau, die erste Stadt, die im Dezember Widerspruch einlegte, gibt an, dass ihre Einwohnerzahl am Zensus-Stichtag am 15. Mai 2022 102.934 betrug, während das HSL sie mit nur 93.632 angibt. Dies könnte Hanau benachteiligen, da die Stadt Fördermittel in Höhe von rund 100 Millionen Euro gefährdet sieht. Auch Fulda äußert Kritik; Oberbürgermeister Heiko Wingenfeld bezeichnet den Verlust von 4.620 Menschen als nicht nachvollziehbar und spricht von einem widersprüchlichen lokalen Trend, der auf ein Bevölkerungswachstum hinweist.
Verzögerungen und Prozess der Prüfung
Im November 2024 wurden die Bescheide zur amtlichen Bevölkerungszahl basierend auf dem Zensus 2022 an die Kommunen verschickt. Von den 421 hessischen Kommunen legten 39 Widerspruch ein, und 19 dieser Kommunen reichten nachträglich eine Begründung für ihre Einwände ein. Zusätzlich beantragten einige Städte eine Fristverlängerung, die bis zum 28. Februar 2025 gewährt wurde. Das HSL plant, nach intensiver Prüfung der Widersprüche bis Ende März 2025 zu antworten, wie statistik.hessen.de mitteilt.
Die ermittelten Ergebnisse des Zensus 2022 zeigen, dass die Bevölkerungszahl in Hessen um 2,6 Prozent geringer ausfiel, als ursprünglich angenommen. Die Korrektur der Bevölkerungszahlen wird in vielen Kommunen erforderlich, da die traditionelle Bevölkerungsfortschreibung sich über die Jahre als immer ungenauer herausstellt. Kriterien für den Zensus stagnierten in der Vergangenheit oft, wodurch die Notwendigkeit regelmäßiger Aktualisierungen wie des Zensus 2022 entsteht.
Zensus 2022 und seine rechtlichen Grundlagen
Der Zensus 2022 findet im Rahmen einer EU-weiten Zensusrunde statt, die für alle Mitgliedsstaaten gesetzlich vorgeschrieben ist. Diesmal wurde ein registergestützter Zensus gewählt, um realitätsgerechte Bevölkerungszahlen zu erfassen. Diese Methode wurde vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt. Auf diese Weise konnten fehlerhafte Melderegister, die häufig über- oder untererfasst sind, aufgezeigt werden. Das Zensusverfahren ist besonders wichtig, da mittlerweile bedeutende Wanderungsbewegungen sowie besondere Ereignisse wie die Corona-Pandemie das Bevölkerungsbild in Hessen beeinflusst haben. Bedeutsam ist auch, dass Melderegister nicht anhand der Zensusergebnisse korrigiert werden dürfen, ein Umstand, der durch ein Rückspielverbot des Bundesverfassungsgerichts festgelegt wurde, wie statistik.hessen.de hinweist.
Die endgültigen Ergebnisse des Zensus 2022 sind nicht mehr veränderbar, was für die betroffenen Kommunen sowohl Chancen als auch Risiken bereithält. Die Gemeinden müssen nun auf zentrale Antworten des Statistischen Landesamtes warten, während der gesamte Prozess intensive Beachtung findet.