Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Ermittlungen gegen die Hausverwalter-Firma Consigma mit Sitz in Wiesbaden aufgenommen. Der Grund für die Ermittlungen sind mehrere Anzeigen von Eigentümergemeinschaften, die ihre Rücklagen in Gefahr sehen. Die betroffenen Eigentümergemeinschaften befürchten, dass ihre Gelder, die bereits in riskante Anleihegeschäfte investiert wurden, verloren gehen könnten. Der Vorwurf lautet, dass die Hausverwalter-Firma Rücklagen von Wohnungseigentümern ohne deren Zustimmung in riskanten Anleihen platziert hat.

Insgesamt liegen der Staatsanwaltschaft Strafanzeigen von 18 Wohnungseigentümergemeinschaften vor. Einige betroffene Immobilienbesitzer sind besonders besorgt, dass sie ihr Geld nicht zurückbekommen werden. Der Vorfall wird seit Dezember 2024 von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen geprüft. Selbst über die Grenzen von Hessen hinaus sind Fälle bekannt geworden, weshalb weitere Vorgänge aus anderen Bundesländern zur Bearbeitung anstehen.

Riskante Geschäfte und Insolvenz

Die Berichterstattung von Tagesschau hebt hervor, dass nicht nur die Firma in Wiesbaden in den Fokus geraten ist, sondern auch die Cosigma München, die größte Hausverwaltung innerhalb der Consigma-Gruppe, Insolvenz anmeldete. Dies hat dazu geführt, dass viele Eigentümergemeinschaften auf insgesamt fast vier Millionen Euro Rückzahlungen warten. Ein Eigentümervertreter in Rodgau äußerte spezifische Bedenken, dass Rücklagen in Höhe von 506.000 Euro nicht zurückgezahlt werden könnten.

Die Hausverwaltung verwendete die Rücklagen der Wohnungseigentümergemeinschaften für Anleihen bei der DR Deutsche Rücklagen GmbH. Diese tritt jedoch nicht mit der Zustimmung der Eigentümer auf, was zu weiteren rechtlichen Schritten geführt hat. Die WEG in Rodgau hat beispielsweise die Anleihe fristlos gekündigt und rechtliche Schritte gegen sowohl Consigma als auch die DR Deutsche Rücklagen GmbH eingeleitet.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die komplexe rechtliche Situation wird durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. Juli 2024 weiter verstärkt. In der Entscheidung zu dem Fall V ZR 34/24 wurde klargestellt, dass Wohnungseigentümer seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG) am 1. Dezember 2020 keine direkten Ansprüche mehr gegen den Verwalter haben. Stattdessen müssen Ansprüche aufgrund von Pflichtverletzungen gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) gerichtet werden. Diese Reform hat die Durchsetzung von Ansprüchen für viele Eigentümer erschwert, wo vorher die Verwalterin direkt verantwortlich gemacht werden konnte.

Ein Anlegerschützer betonte die Bedeutung schneller Ermittlungen, um den betroffenen Eigentümern zu helfen, ihre Gelder zurückzufordern. Durch die neuen rechtlichen Vorgaben könnte es für die Eigentümergemeinschaften eine Herausforderung sein, Ansprüche effektiv geltend zu machen. Die GdWE bleibt nun der zentrale Ansprechpartner, während die individuellen Ansprüche an die Hausverwalter in dieser neuen Rechtslage nicht mehr direkt durchsetzbar sind.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden weiterhin genau beobachtet, während die Eigentümergemeinschaften auf ein positives Ergebnis im Zusammenhang mit ihrer Rückforderung ihrer investierten Rücklagen hoffen.