Der Landkreis Fulda hat entschieden, dass der Nahkauf-Markt von Stefan Reith in Rothemann ab sofort sonntags geschlossen bleiben muss. Der Betreiber erhielt ein Schreiben, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er, wegen eines Verstoßes gegen das Hessische Ladenöffnungsgesetz, andernfalls mit einem Zwangsgeld von 2.500 Euro rechnen müsse. Bis vor kurzem konnten die Kunden an sieben Tagen in der Woche einkaufen, doch eine Kontrolle im August brachte das Geschäftsgebaren des Marktes ans Licht, das seit 20 Jahren illegal war.
Stefan Reith, der den Markt seit fast 40 Jahren betreibt, ist besorgt über die finanziellen Folgen der Entscheidung, da der Umsatz am Sonntag ihm nun fehlt. Die Kunden haben dort vor allem Backwaren und andere Lebensmittel eingekauft. Reith befürchtet, dass die Schließung seine Existenz gefährden könnte, und hofft, dass Rothemann in Zukunft einen Nahversorger behalten kann. Trotz des Drucks durch die neue Regelung sieht er momentan keine Möglichkeit, den Laden wieder an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Weitere Infos zu diesem Thema bietet ein Artikel auf www.fuldaerzeitung.de.